Zertifizierter Berater für Arbeitskraftabsicherung
Sicherer erster Leistungsantrag: Unterstützung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei – kostenlos mit unserem exklusiven Leistungszertifikat

Nachschlagen und richtig einordnen

Berufsunfähigkeits­versicherung Wiki: BU-Begriffe von A bis Z

Dieses BU-Lexikon erklärt wichtige Fachbegriffe verständlich und ordnet ein, warum sie für Antrag, Vertrag oder Leistungsfall bedeutsam sind. Entscheidend bleibt immer der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

BU-Wissen gezielt finden

Berufsunfähigkeitsversicherung verständlich erklärt

Lexikon mit Begriffen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Begriffe klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche Folgen. Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Die private BU betrachtet den zuletzt konkret ausgeübten Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft dagegen das verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die folgenden Kurzdefinitionen dienen der Orientierung. Für die Auswahl eines Tarifs müssen die konkreten Bedingungen und die persönliche Situation gemeinsam geprüft werden.

Fachlich geprüft: Die Inhalte wurden am 1. September 2026 redaktionell überarbeitet. Ralf D. Weinand ist zertifizierter Berater für Arbeitskraftabsicherung. Das Lexikon ersetzt keine Prüfung des jeweiligen Bedingungswerks.

Grundlagen

Die wichtigsten Begriffe zum BU-Schutz

Arbeitsunfähigkeit

Definition: Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass die aktuelle Tätigkeit krankheitsbedingt vorübergehend nicht ausgeübt werden kann.

Warum wichtig? Sie ist nicht automatisch Berufsunfähigkeit. Einige Tarife enthalten eine zusätzliche Leistung bei längerer Krankschreibung; die Abgrenzung wird auch bei der BU-Leistungsprüfung wichtig.

Arbeitskraftabsicherung

Definition: Oberbegriff für Lösungen, die finanzielle Folgen eines gesundheitlich bedingten Verlusts der Arbeitskraft abfedern.

Warum wichtig? Die BU sichert den konkreten Beruf umfassender ab als ereignisbezogene Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeit

Definition: Maßgeblich ist, ob die versicherte Person ihren zuletzt konkret ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für den vereinbarten Zeitraum nicht mehr ausreichend ausüben kann.

Praxis: Häufig sehen Bedingungen einen BU-Grad von mindestens 50 Prozent und einen Prognosezeitraum von sechs Monaten vor.

Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Definition: Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit die vereinbarte monatliche Rente.

Warum wichtig? Rentenhöhe, Versicherungs- und Leistungsdauer sowie Vertragsklauseln werden individuell vereinbart.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)

Definition: Die BUZ ergänzt eine Hauptversicherung, etwa eine Renten- oder Lebensversicherung.

Praxis: Sie ist grundsätzlich von der Hauptversicherung abhängig und kann bei finanziellen Engpässen regelmäßig nicht einfach getrennt fortgeführt oder umgewandelt werden. Mehr unter BUZ oder SBU.

Berufsgruppe

Definition: Versicherer ordnen Tätigkeiten in Berufs- beziehungsweise Risikogruppen ein.

Warum wichtig? Nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern Aufgaben, körperliche Anteile, Personalverantwortung und Arbeitsumfeld können den Beitrag beeinflussen. Siehe Beruf und Tätigkeitsbeschreibung.

Antrag und Gesundheit

Begriffe vor dem Vertragsabschluss

Anonyme Risikovoranfrage

Definition: Risikorelevante Angaben werden zunächst ohne direkten formellen Antrag bei geeigneten Versicherern geprüft.

Warum wichtig? Unterschiedliche Voten lassen sich vergleichen, bevor ein Antrag gestellt wird. Mehr zur anonymen Risikovoranfrage.

Antrag

Definition: Mit dem Antrag werden unter anderem Person, Beruf, gewünschter Schutz und die konkret gestellten Risikofragen erfasst.

Praxis: Ein Antrag ist nicht dasselbe wie eine unverbindliche Berechnung. Gesundheitsfragen sind vollständig nach ihrem Wortlaut zu beantworten.

Ausschlussklausel

Definition: Eine vertragliche Vereinbarung, die ein bestimmtes Risiko oder bestimmte Erkrankungsfolgen vom Schutz ausnimmt.

Warum wichtig? Wortlaut und Reichweite des Ausschlusses können sich zwischen Versicherern erheblich unterscheiden.

Gesundheitsfragen

Definition: Versicherer fragen innerhalb festgelegter Zeiträume nach Behandlungen, Beschwerden, Diagnosen und weiteren Risiken.

Praxis: Weder das Ausfüllen allein aus dem Gedächtnis noch die pauschale Anforderung sämtlicher Patientenakten ist generell richtig. Entscheidend sind die konkrete Wissenserklärung und der Wortlaut der Fragen.

Gesundheitsprüfung

Definition: Der Versicherer bewertet die abgefragten Gesundheits- und Risikodaten für seine Annahmeentscheidung.

Mögliche Ergebnisse: Normalannahme, Risikozuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung.

Risikozuschlag

Definition: Ein Beitragsaufschlag, mit dem ein erhöht eingeschätztes Risiko versichert wird.

Warum wichtig? Ein Zuschlag kann gegenüber einem dauerhaften Leistungsausschluss die weitergehende Absicherung bieten; das ist individuell zu bewerten.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Definition: Die in Textform gestellten gefahrerheblichen Fragen des Versicherers müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Praxis: Die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung hängen unter anderem von Verschulden, Erheblichkeit und Kausalität ab. Pauschale Aussagen zur Leistungsfreiheit sind nicht zuverlässig.

Zurückstellung

Definition: Der Versicherer trifft zunächst keine endgültige Annahmeentscheidung und möchte eine bestimmte Entwicklung oder einen Zeitraum abwarten.

Praxis: Anlass, Dauer und Voraussetzungen einer späteren Neubewertung sollten klar dokumentiert werden.

Beiträge und Vertrag

Vertragsbegriffe richtig unterscheiden

Vertrag und Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen
Beitragsdynamik

Definition: Beitrag und versicherte BU-Rente steigen regelmäßig ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung nach den vereinbarten Regeln.

Warum wichtig? Die Dynamik soll den Schutz an steigende Einkommen und Kaufkraftverlust anpassen. Einzelheiten erklärt Dynamik in der BU.

Bruttobeitrag

Definition: Der tarifliche Höchstbeitrag vor Verrechnung laufender Überschüsse.

Warum wichtig? Der Abstand zum Zahlbeitrag zeigt ein mögliches Erhöhungspotenzial, falls die Überschüsse sinken.

Dynamik im Leistungsfall

Definition: Eine vereinbarte garantierte Steigerung der laufenden BU-Rente nach Eintritt des Leistungsfalls.

Abgrenzung: Sie ist nicht mit möglichen, nicht garantierten Überschusssteigerungen gleichzusetzen.

Endalter

Definition: Das Alter, zu dem Versicherungs- oder Leistungsdauer enden.

Warum wichtig? Ein zu frühes Ende kann unmittelbar vor dem Ruhestand eine erhebliche Einkommenslücke verursachen.

Nachversicherungsgarantie

Definition: Sie ermöglicht unter vereinbarten Voraussetzungen eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung.

Praxis: Ereignisse, Fristen, Höchstgrenzen und eine mögliche erneute Berufsprüfung unterscheiden sich. Mehr zur Nachversicherung.

Überschussbeteiligung

Definition: Versicherte werden nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln an Überschüssen beteiligt.

Warum wichtig? Überschüsse sind regelmäßig nicht in gleicher Höhe garantiert und beeinflussen beispielsweise den Zahlbeitrag.

Versicherungsdauer

Definition: Zeitraum, in dem der Versicherungsfall eintreten muss.

Abgrenzung: Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange eine rechtzeitig begonnene BU-Rente maximal gezahlt werden kann. Beide Zeiträume erläutert die Seite Versicherungs- und Leistungsdauer.

Zahlbeitrag

Definition: Der aktuell zu zahlende Beitrag nach Verrechnung der für diese Verwendung eingesetzten Überschüsse.

Praxis: Für einen Vergleich müssen Zahlbeitrag, Bruttobeitrag und Leistungen gemeinsam betrachtet werden.

Leistungsfall

Wenn die BU-Rente beantragt wird

Anerkenntnis

Definition: Der Versicherer bestätigt seine Leistungspflicht nach Prüfung des Anspruchs.

Praxis: Bei einem befristeten Anerkenntnis sind die Voraussetzungen und Folgen besonders zu prüfen; moderne Tarife regeln dies unterschiedlich.

Infektionsklausel

Definition: Eine besondere Klausel für Tätigkeiten, bei denen behördliche oder vergleichbare berufliche Einschränkungen wegen Infektionsgefahr relevant sein können.

Warum wichtig? Auslöser, betroffene Berufe und Nachweise unterscheiden sich je Tarif.

Konkrete Verweisung

Definition: Der Versicherer prüft, ob tatsächlich eine neue Tätigkeit ausgeübt wird, die nach den Bedingungen der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Praxis: Maßgeblich sind der genaue Bedingungswortlaut und die konkrete neue Tätigkeit. Mehr zur konkreten Verweisung.

Leistungsantrag

Definition: Mit dem Leistungsantrag wird der Anspruch auf die vereinbarte BU-Leistung geltend gemacht.

Praxis: Besonders wichtig sind die nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung und vollständige medizinische Unterlagen. Siehe BU-Leistungsantrag.

Leistungsprüfung

Definition: Der Versicherer prüft, ob die vertraglichen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind.

Praxis: Dauer und Ablauf hängen unter anderem von vollständigen Unterlagen, Rückfragen und externen Auskünften ab. Mehr zur BU-Leistungsprüfung.

Nachprüfung

Definition: Nach einem Anerkenntnis darf der Versicherer im vertraglichen Rahmen prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Warum wichtig? Die Regeln zur gesundheitlichen Entwicklung und zu einer tatsächlich ausgeübten neuen Tätigkeit stehen im Bedingungswerk.

Prognosezeitraum

Definition: Der Zeitraum, für den die berufliche Einschränkung voraussichtlich bestehen muss.

Praxis: Bei vielen aktuellen Tarifen sind sechs Monate vereinbart. Rückwirkende Leistung und Nachweisregeln müssen separat geprüft werden.

Prozessquote

Definition: Eine Kennzahl zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, deren Aussage von Berechnungsmethode, Bezugsgröße und Zeitraum abhängt.

Warum wichtig? Sie darf nicht isoliert als Qualitätsrangliste gelesen werden. Einordnung und aktuelle Werte stehen unter BU-Prozessquote.

Rückwirkende Leistung

Definition: Bedingungen können regeln, ab wann nach verspäteter Meldung oder nach rückblickender Feststellung geleistet wird.

Praxis: Es gibt keine verlässliche pauschale Regel für alle Tarife; entscheidend ist der konkrete Wortlaut.

Versicherungsfall

Definition: Der Versicherungsfall liegt vor, wenn sämtliche vertraglichen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind.

Praxis: Nicht allein eine Diagnose, Krankschreibung oder Erwerbsminderungsrente löst automatisch die private BU-Leistung aus.

Gesetz und Alternativen

Ähnliche Begriffe, anderer Leistungsauslöser

Erwerbsminderungsrente

Definition: Gesetzliche Leistung, deren Anspruch insbesondere vom verbliebenen täglichen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abhängt.

Entscheidend: Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsminderung. Bei Berufsunfähigkeit kann die gesetzliche Leistung deshalb null Euro betragen. Mehr zur Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Definition: Private Absicherung, die regelmäßig erst bei weitreichendem Verlust der Fähigkeit leistet, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Abgrenzung: Sie schützt nicht gezielt den zuletzt ausgeübten Beruf. Siehe Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Grundfähigkeitsversicherung

Definition: Sie leistet beim bedingungsgemäß definierten Verlust bestimmter Fähigkeiten.

Abgrenzung: Der konkrete Beruf ist grundsätzlich nicht der zentrale Leistungsauslöser. Details unter Grundfähigkeitsversicherung.

Dread-Disease-Versicherung

Definition: Sie zahlt bei Eintritt einer vertraglich genau definierten schweren Erkrankung meist eine vereinbarte Kapitalleistung.

Abgrenzung: Sie ersetzt keine laufende BU-Rente für sämtliche Ursachen. Mehr zur Dread-Disease-Versicherung.

Multi-Risk-Versicherung

Definition: Private Multi-Risk-Produkte kombinieren mehrere fest definierte Leistungsauslöser.

Abgrenzung: Es bleibt ein Ausschnittsschutz und keine Prüfung des zuletzt konkret ausgeübten Berufs. Siehe Multi-Risk-Versicherung.

Umorganisationsklausel

Definition: Bei Selbstständigen kann geprüft werden, ob der Betrieb zumutbar umorganisiert werden kann und dadurch eine ausreichende berufliche Tätigkeit verbleibt.

Praxis: Größe des Betriebs, Aufgaben, Kosten, Einkommenseinbuße und tarifliche Ausnahmen sind relevant.

Versorgungslücke

Definition: Differenz zwischen dem benötigten Einkommen und tatsächlich verfügbaren Leistungen.

Entscheidend: Es sind zwei Lücken zu unterscheiden: bei privater Berufsunfähigkeit häufig ohne gesetzliche Erwerbsminderungsrente und bei zusätzlich erfüllter gesetzlicher Erwerbsminderung. Berechnen lässt sich das mit dem BU-Renten- und Lückenrechner.

Wartezeit

Definition: Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Ursachen noch kein oder nur eingeschränkter Leistungsanspruch besteht.

Praxis: Klassische BU-Tarife haben häufig keine allgemeine Wartezeit. Davon zu unterscheiden sind Prognosezeitraum und gesetzliche Wartezeiten.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Definition: Die AVB enthalten die allgemeinen vertraglichen Rechte, Pflichten, Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse.

Praxis: Für die Bewertung müssen AVB, Tarifbedingungen und individuelle Vereinbarungen gemeinsam gelesen werden.

Anamnese

Definition: Systematische Erhebung der medizinischen Vorgeschichte durch Ärztinnen oder Ärzte.

Warum wichtig? Anamnesen können Informationen enthalten, die bei der Aufbereitung konkret gestellter Gesundheitsfragen relevant werden.

Angemessenheitsprüfung

Definition: Prüfung, ob die beantragte BU-Rente im Verhältnis zu Einkommen und bereits vorhandenem Schutz plausibel ist.

Praxis: Annahmegrenzen und anrechenbare Einkünfte unterscheiden sich zwischen Versicherern.

Arztanordnungsklausel

Definition: Sie regelt, welche zumutbaren ärztlichen Maßnahmen während des Leistungsfalls zu befolgen sind.

Praxis: Reichweite, Zumutbarkeit und Folgen fehlender Mitwirkung ergeben sich aus dem konkreten Bedingungswortlaut; pauschale Aussagen sind nicht belastbar.

Beitragsbefreiung

Definition: Bei anerkannter Berufsunfähigkeit entfällt regelmäßig die Pflicht, Beiträge für den versicherten BU-Schutz weiterzuzahlen.

Praxis: Bei einer BUZ kann zusätzlich die Beitragszahlung für die Hauptversicherung abgesichert sein.

Beitragszahlungsdauer

Definition: Zeitraum, für den planmäßig Beiträge zu entrichten sind.

Abgrenzung: Beitragszahlungsdauer, Versicherungsdauer und Leistungsdauer können voneinander abweichen.

Bezugsrecht

Definition: Bestimmt, wer eine Versicherungsleistung erhalten soll.

Praxis: Bei laufenden BU-Renten ist regelmäßig die versicherte Person bezugsberechtigt; bei verbundenen Verträgen sind weitere Leistungen gesondert zu prüfen.

Dienstunfähigkeit

Definition: Beamtenrechtlicher Begriff für die dauerhafte Unfähigkeit, Dienstpflichten zu erfüllen.

Abgrenzung: Dienstunfähigkeit führt nur dann nach den besonderen Regeln zur privaten Leistung, wenn eine passende Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart ist.

Eintrittsalter

Definition: Tariflich maßgebliches Alter der versicherten Person beim Vertragsbeginn.

Warum wichtig? Es beeinflusst neben Beruf, Laufzeit, Rentenhöhe und weiteren Merkmalen den Beitrag.

Karenzzeit

Definition: Vereinbarter Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, für den noch keine BU-Rente gezahlt wird.

Abgrenzung: Die Karenzzeit ist nicht mit Wartezeit oder Prognosezeitraum gleichzusetzen.

Leistungsdauer

Definition: Zeitraum, bis zu dessen Ende eine rechtzeitig begonnene BU-Rente maximal gezahlt werden kann.

Praxis: Sie sollte nicht isoliert von der Versicherungsdauer betrachtet werden.

Meldefrist

Definition: Bedingungsregelung dazu, wann ein Leistungsfall angezeigt werden soll und welche Folgen eine spätere Meldung haben kann.

Praxis: Gute Rückwirkungsregelungen sind wichtig, ersetzen aber keine möglichst frühzeitige und vollständige Meldung.

Mitwirkungspflicht

Definition: Verpflichtung, die berechtigte Prüfung des Leistungsanspruchs durch erforderliche Angaben und Unterlagen zu ermöglichen.

Praxis: Verlangte Informationen müssen für die Prüfung erforderlich und im vertraglichen sowie gesetzlichen Rahmen zulässig sein.

Obliegenheiten

Definition: Vertragliche Verhaltensanforderungen, deren Verletzung je nach Voraussetzungen Rechtsfolgen auslösen kann.

Praxis: Rechtsfolge und Umfang hängen von Bedingungswortlaut, Verschulden und gesetzlichen Vorgaben ab.

Police

Definition: Umgangssprachliche Bezeichnung für den Versicherungsschein, der wesentliche Vertragsdaten dokumentiert.

Praxis: Versicherungsschein, Bedingungen, Nachträge und individuelle Vereinbarungen gehören gemeinsam zum Vertrag.

Rentenhöhe

Definition: Vereinbarte monatliche BU-Rente bei anerkannter Berufsunfähigkeit.

Praxis: Sie sollte sich an der persönlichen Einkommenslücke orientieren und lässt sich mit dem BU-Rentenrechner näherungsweise bestimmen.

Risikoprüfung

Definition: Bewertung der persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen und gegebenenfalls freizeitbezogenen Risiken durch den Versicherer.

Praxis: Ergebnisse können zwischen Versicherern deutlich abweichen.

Stundung

Definition: Vorübergehender Zahlungsaufschub für Beiträge.

Praxis: Gestundete Beiträge entfallen nicht automatisch; Rückzahlung, Verzinsung und Fortbestand des Schutzes richten sich nach der Vereinbarung.

Tarifbeitrag

Definition: Je nach Sprachgebrauch des Versicherers der kalkulierte Beitrag vor Überschussverrechnung; häufig entspricht er dem Bruttobeitrag.

Praxis: Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern welche Beitragswerte garantiert beziehungsweise veränderlich sind.

Teilzeitklausel

Definition: Besondere Regelung zur Bewertung der beruflichen Tätigkeit bei Teilzeit.

Praxis: Die konkrete Wirkung unterscheidet sich. Eine Klausel ist nicht allein wegen ihrer Bezeichnung automatisch vorteilhaft.

Überobligation

Definition: Bezeichnet vereinfacht den Fall, dass eine Tätigkeit trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkung über das medizinisch Zumutbare hinaus weiter ausgeübt wird.

Praxis: Die tatsächliche Tätigkeit und Belastung müssen im Leistungsfall konkret dokumentiert werden.

Verweisung

Definition: Prüfung, ob statt des bisherigen Berufs eine andere Tätigkeit berücksichtigt werden darf.

Abgrenzung: Bei der abstrakten Verweisung geht es um eine theoretisch mögliche, bei der konkreten Verweisung um eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Vorversicherung

Definition: Bereits bestehender oder früherer Versicherungsschutz, nach dem im Antrag gefragt werden kann.

Praxis: Auch frühere Ablehnungen, Erschwerungen oder Anträge können innerhalb der konkret gestellten Fragen anzugeben sein.

Widerrufsrecht

Definition: Gesetzliches Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb der maßgeblichen Frist nach ordnungsgemäßer Belehrung zu widerrufen.

Praxis: Fristbeginn und Folgen richten sich nach den übermittelten Vertragsunterlagen und gesetzlichen Vorgaben.

Persönlicher BU-Vergleich

Begriffe verstehen – Bedingungen passend auswählen

Wir ordnen Tätigkeit, Rentenhöhe, Laufzeit, Gesundheitsangaben und wichtige Klauseln gemeinsam ein.

Häufige Fragen

FAQ zum BU-Lexikon

Was bedeutet Berufsunfähigkeit einfach erklärt?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der zuletzt konkret ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich im vertraglich geforderten Umfang und Zeitraum nicht mehr ausgeübt werden kann.

Ist Arbeitsunfähigkeit dasselbe wie Berufsunfähigkeit?

Nein. Arbeitsunfähigkeit beschreibt grundsätzlich eine vorübergehende Krankschreibung. Berufsunfähigkeit knüpft an eine längerfristige Einschränkung des konkreten Berufs nach den Versicherungsbedingungen an.

Ist Berufsunfähigkeit gleich Erwerbsminderung?

Nein. Die private BU prüft den zuletzt ausgeübten Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente betrachtet das verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Deshalb kann trotz Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen.

Welche BU-Begriffe sollte man vor dem Abschluss kennen?

Besonders wichtig sind Zahl- und Bruttobeitrag, Versicherungs- und Leistungsdauer, Prognosezeitraum, Verweisung, Nachversicherung, Dynamik, Gesundheitsfragen und vorvertragliche Anzeigepflicht.

Ersetzt dieses Wiki einen Bedingungsvergleich?

Nein. Das Lexikon erklärt Begriffe. Ob eine Regelung tatsächlich gut zur persönlichen Situation passt, ergibt sich erst aus dem vollständigen Bedingungswerk und einem vergleichbaren Angebot.