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Berufs­unfähig­keits­versicherung

Alter­nativen zur BU-Versicherung

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"Berufs­unfähig­keits­versicherung - Alter­nativen"

Gute Alter­nativen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung
Wenn man keine BU Versicherung bekommt benötigt man eine Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass man aus irgendwelchen Gründen keine Berufs­unfähig­keits­versicherung abschließen kann.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Zum einen sind die Kosten einer Berufs­unfähig­keits­versicherung für bestimmte körperlich anstrengende Berufe teilweise sehr hoch. Nicht jeder körperlich Tätige kann oder will sich aus Kosten­gründen eine Berufs­unfähig­keits­versicherung leisten. Dennoch ist gerade für körperlich Tätige eine Absicherung der Arbeitskraft äußerst wichtig.
Aber auch andere Gründe können vorliegen, warum eine BU-Versicherung nicht abgeschlossen werden kann. Meist sind es gesund­heitliche Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung des gewünschten Versicherungs­schutzes führen.
Welche Gründe es auch immer sind, die einen Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versicherung verhindern, um eine Alter­native zur BU-Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft kommt man nicht herum.
Man sollte trotzdem zunächst über eine BU-Voranfrage herauszufinden, ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht doch abschließbar ist.

Fünf Alter­nativen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung

Alter­native 1:
Die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung:

Für Personen, denen der Zugang zur Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht möglich ist, ist die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung eine Alter­native zur BU Versicherung.
Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keits­versicherung ist die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung jedoch so aus­gestaltet, dass sie nur dann eine Leistung erbringt, wenn man keiner Arbeit mehr nachgehen kann.
Grundsätzlich ist die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung der Berufs­unfähig­keits­versicherung recht ähnlich. Auch bei der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung zahlt die Versicherung im Versicherungs­fall eine vereinbarte Rente bis zum Ende der Versicherungs­dauer oder bis zum Ende der Erwerbs­unfähig­keit. Der größte Unterschied zwischen der Berufs­unfähig­keits­versicherung und der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung besteht darin, dass bei der BU Versicherung auf den zuletzt ausgeübten Beruf zur Prüfung des Leistungs­anspruches abgestellt wird, während die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung nicht auf den Beruf abstellt, sondern hier wird geprüft, ob irgendein Beruf noch ausgeübt werden kann. Kann kein Beruf mehr ausgeübt werden, ist der Leistungsfall in der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung eingetreten. Es gibt also in der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung immer eine abstrakte Verweisung. Die Erwerbs­unfähig­keits­rente zahlt nur, wenn man zu 100 % keinen Beruf theoretisch mehr ausüben kann. Somit ist sie zwar eine Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung, aber bietet nur einen wesentlich schlechteren Schutz als die BU-Versicherung.
Genau genommen ist der Begriff Erwerbs­unfähig­keits­versicherung auch nicht richtig. Korrekter­weise müsste sie in Anlehnung an die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente auch Erwerbs­minderungs­versicherung heißen. Es muss bei der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung keine 100%ige Erwerbs­minderung vorliegen. Um die Leistung aus der EU-Versicherung zu erhalten, darf noch eine Rest­leistungs­fähigkeit vorliegen und der Versicherte darf noch in der Lage sein bis zu drei Stunden täglich zu arbeiten.

Nachteile der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung:
Der wohl größte Nachteil der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung liegt wohl darin, dass der Versicherte auch auf einen anderen komplett anderen als den vorher ausgeübten Beruf verwiesen werden kann. Wer also beispiels­weise als Dachdecker nicht mehr arbeitsfähig ist, aber noch eine Büro­tätigkeit theoretisch ausüben könnte, erhält keine Leistung aus der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung.
Nur wer dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen kann erhält die versicherte Erwerbs­unfähig­keits­rente.

Alter­native 2
Dread-Disease-Versicherung:

Die Dread-Disease-Versicherung kennt man auch unter dem Namen Schwere-Krankheiten-Versicherung. Wie der Name schon sagt, ist bei dieser Versicherung nicht der Beruf versichert, sondern der Eintritt bestimmter, klar definierter Krankheiten.
Der Leistungsfall tritt hier also ein, wenn eine bestimmte in den Versicherungs­bedingungen klar definierte Krankheit diag­nostiziert wird. Hierzu zählen beispiels­weise Krebs oder ein Herzinfarkt.
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt also auch dann, wenn der Versicherte noch seinem Beruf nachgehen kann. Auslöser des Versicherungs­falls ist bei der Dread-Disease-Versicherung also lediglich die Diagnose der Krankheit.
Wer eine Dread-Disease-Versicherung abschließt, muss sich darüber bewusst sein, dass die Versicherung ausschließlich beim Eintritt der genau definierten Krankheiten zahlt. Außerdem ist der Grad der Schwere der Krankheit ebenfalls ein Punkt in der Leistungs­prüfung.
Wichtig ist auch die Versicherungs­summe hoch genug zu wählen, da sonst ebenfalls eine Versorgungs­lücke entstehen kann. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt keine Rente, sondern eine einmalige Zahlung der Versicherungs­summe im Leistungs­fall.
Interessiert man sich für eine Dread-Disease-Versicherung, sollte man darauf achten, dass ein möglichst breites Spektrum an Krankheiten abgedeckt ist.
Nur wenige Anbieter in Deutschland haben die Dread-Disease-Versicherung im Angebot. Dennoch ist sie eine über­denkens­werte Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung. Gute Dread-Disease-Versicherungen decken bis zu 69 schwere Krankheiten im Versicherungs­schutz ab.
Positiv an der Dread-Disease-Versicherung ist, dass weder ein Rest­leistungs­vermögen wie bei der Erwerbs­unfähig­keits­versicherung, noch die Fähigkeit, ob man in seinem Beruf noch arbeiten kann, wie bei der BU-Versicherung überprüft werden.

Alter­native 3
Die Grund­fähig­keits­versicherung:

Die Grund­fähig­keits­versicherung ist eine recht junge Versicherungs­art. Es gibt die Versicherung auf dem deutschen Markt erst seit ungefähr 20 Jahren.
Versichert ist in der Grund­fähig­keits­versicherung eine monatliche Rente.
Wie der Name bereits sagt, tritt der Versicherungs­fall in der Grund­fähig­keits­versicherung dann ein, wenn bestimmte grund­legene Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Diese Grund­fähig­keiten werden in einem Katalog aufgezählt. Der Katalog ist meistens in Kategorien aufgeteilt. Wie solch ein Katalog aufgebaut ist, wird später gezeigt.
Die Ursache für das Ab­handen­kommen der Grund­fähigkeit spielt keine Rolle für die Leistung aus der Versicherung.
Anders als die Berufs­unfähig­keits­versicherung oder die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung sichert die Grund­fähig­keits­versicherung nicht die Arbeitskraft ab. Es ist jedoch davon aus­zugehen, dass jemand der die versicherten Grund­fähig­keiten verliert, wohl kaum noch in der Lage sein wird seiner Arbeit noch zu 100 Prozent nach­zukommen.
Die versicherten elementaren Fähigkeiten sind vertraglich genau bestimmt. Auch der Verlust welcher Fähigkeiten eine Leistung bedingt ist genau definiert.
Ist der Grund­fähig­keiten­katalog in Gruppen aufgeteilt, wird eine Leistung meist fällig, wenn eine Fähigkeit aus dem Teil eins des Katalogs wegfällt. Weiterhin wird eine Leistung dann fällig, wenn zwei oder drei Grund­fähig­keiten aus Teil zwei des Katalogs wegfallen.
Meist sind in der Grund­fähig­keits­versicherung bis zu 15 Grund­fähig­keiten versichert. Bei einigen Ange­boten sind sogar geistige Fähig­keiten wie Konzentration oder Gedächtnis in den Leistungs­katalog aufgenommen. Auch die Pflege­bedürftigkeit ist bei einigen Angeboten der Grund­fähig­keits­versicherung enthalten. Dies unter­scheidet sich jedoch von Versicherer zu Versicherer. Ganz wenige Angebote enthalten auch schwere Depressionen im Leistungs­katalog. Deshalb sollte man auch die Grund­fähig­keits­versicherung Angebote vergleichen.

Beispiel für einen Katalog der Grund­fähig­keits­versicherung


Katalog Teil eins:

  • • Sehen
  • • Gebrauch der Hände
  • • Sprechen

Katalog Teil zwei:

  • • Gehen
  • • Hören
  • • Knien
  • • Treppen steigen
  • • Stehen
  • • Sitzen
  • • Bücken
  • • Heben und Tragen
  • • Greifen
  • • Arme bewegen
  • • Autofahren

Katalog Teil drei:

  • • Eigen­ständiges Handeln
  • • Gedächtnis
  • • Orientierungs­fähigkeit

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Gut zu wissen

Einige Angebote für die Grund­fähig­keits­versicherung als Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung unterteilen die versicherten Grund­fähig­keiten nicht mehr nach Katalogen. Bei einigen Angeboten genügt es bereits, wenn eine der versicherten Grund­fähig­keiten verlustig geht, um eine Leistung aus der Versicherung zu erhalten. Solche Angebote sind denjenigen gegenüber zu bevorzugen, bei denen eine lediglich eine Kombination des Verlusts mehrerer Fähig­keiten eine Leistung auslösen.
Auch wichtig zu wissen ist, dass eine Leistung aus der Grund­fähig­keits­versicherung erst fällig wird, wenn die Fähig­keit für mindestens 12 Monate weg­gefallen ist oder der Wegfall wahr­scheinlich mindestens 12 Monate andauert. Es wird weiterhin nur geleistet, wenn eine der im Katalog aufgeführten Grund­fähig­keiten wegfällt. Liegt ein Wegfall einer Grund­fähig­keit vor, die nicht im Katalog aufgeführt ist, ergibt sich hieraus auch kein Leistungs­anspruch.

Grund­fähig­keits­versicherung - für wen ist sie geeignet?

Wer zum Beispiel aus gesund­heit­lichen Gründen keine Berufs­unfähig­keits­versicherung erhalten kann, für den ist die Alter­native Grund­fähig­keits­versicherung durchaus sinnvoll. Auch chronisch Kranke können noch eine Grund­fähig­keits­versicherung abschließen. Ihnen ist der Weg in eine Erwerbs­unfähig­keits­versicherung oder eine Berufs­unfähig­keits­versicherung in der Regel verwehrt.
Handwerker, die in Ihrem Beruf auf die Grund­fähig­keiten angewiesen sind und denen eine BU Versicherung zu teuer ist, können sich mit einer Grund­fähig­keits­versicherung ebenfalls günstig absichern.
Es sollte immer auf eine möglichst positive Regelung der Definition der Grund­fähig­keiten geachtet werden. Ist zum Beispiel der Gebrauch der Hände als Merkmal im Katalog aufgeführt, sollte darauf geachtet werden, dass schon die unvoll­ständige Drehung des Handgelenks als Versicherungs­fall eingestuft wird.

Ebenfalls wichtig:
Eine Grund­fähig­keits­versicherung ist keinesfalls ein voll­ständiger Ersatz für eine Berufs­unfähig­keits­versicherung. Als Alter­native zu der BU-Versicherung ist sie jedoch dann geeignet, wenn man aus irgend­welchen Gründen keine Berufs­unfähig­keits­versicherung erhalten kann.
Die Grund­fähig­keits­versicherung ist jedoch wesentlich günstiger als die Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Alter­native 4
Die Multirisk-Versicherung (Funktions­invaliditäts­versicherung)

Die Multirisk-Versicherung ist ebenfalls eine recht neue Versicherungsart, die noch nicht von vielen Versicherungs­gesellschaften angeboten wird. Auch die sogenannte Multirisk-Versicherung kann eine Alternative zur Berufs­unfähig­keits­versicherung darstellen.
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei der Multirisk-Versicherung (übersetzt: Mehr- oder Vielrisiken Versicherung) um eine Absicherung bei der mehrere Risiken in einer Versicherung abgedeckt sind. Welche dies sind, wird später erläutert.
Wichtig zu wissen:
Bei der Multirisk-Versicherung wenden die Anbieter zwei unter­schiedliche Kalkulations­methoden an. Einige Tarife werden nach Art der Sach­versicherung, also wie eine Unfall­versicherung kalkuliert, andere nach Art der Lebens­versicherung.
Der Unterschied: Am einfachsten zu erkennen nach welcher Kalkulations­methode der angebotene Tarif berechnet wurde, ist die Laufzeit des Vertrages. Hat ein Vertrag eine Laufzeit von nur einem, drei oder fünf Jahren, handelt es sich um eine Beitrags­kalkulation nach Art der Sachversicherung.
Vorsicht bei Angeboten der Multirisk-Versicherung, nach Art der Sach­versicherung kalkuliert wurden.
Bei Multirisk-Versicherungen, die nach Art der Sach­versicherung kalkuliert wurden, ist Vorsicht geboten. Denn bei diesen kann der Versicherer den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn die vereinbarte Laufzeit vorüber ist. Die kann dazu führen, dass der Versicherte plötzlich ohne Versicherungs­schutz da steht und die vermeintliche Absicherung sich in Nichts auflöst. Außerdem kann der Versicherer bei einem Tarif, der nach Sach­versicherungs­art berechnet ist, den Beitrag erhöhen. Bei einer Multirisk-Versicherung die nach Art der Lebens­versicherung kalkuliert ist, hat die Versicherungs­gesellschaft diese Möglichkeit der Kündigung nicht.
Dass die Kündigung einer Multirisk-Versicherung die nach Art der Sach­versicherung kalkuliert wurde durch die Versicherungs­gesellschaft durchaus vorkommen kann, zeigt ein Praxisfall. Im Jahr 2018 kündigte die AXA Versicherung 17500 Versicherungs­verträge einer "Unfall-Kombirente", die in den Jahren zwischen 2006 und 2010 abgeschlossen wurden. Die AXA verkaufte diese Multirisk-Police damals als preiswerte Alternative zur Berufs­unfähig­keits­versicherung. Wenn man eine Multirisk-Versicherung abschließt, sollte diese also unbedingt nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sein.
Tarife nach Art der Sach­versicherung sind unter anderem „Opti-5plus“ der Barmenia und „Multi Protect“ der Bayerischen. Tarife nach Art der Lebens­versicherung sind unter anderem die Allianz Körper­schutz­police oder das Produkt „Existenz“ des Volkswohl Bunds.

Was in der Multirisk-Versicherung versichert ist
Die Multirisk oder Funktions­invaliditäts­versicherung ist genau genommen eine Kombination verschiedener Versicherungs­arten. Meist werden in der Multirisk-Versicherung drei Versicherungs­arten kombiniert. Dies sind im Einzelnen:
• die Grund­fähig­keits­versicherung • die Dread-Disease oder schwere Krank­heiten­versicherung • die Pflege­versicherung
Einige Tarife beinhalten zusätzlich noch Elemente der Versicherungssparten
• Unfallversicherung • Krebsversicherung
Die Leistung der Multi­risk­versicherung besteht normalerweise in der Zahlung einer Rente.

Die kombinierten Versicherungs­arten
Die Grund­fähig­keits­versicherung
In allen Multirisk-Versicherungen sind Elemente der Grund­fähig­keits­versicherung enthalten. Zu diesen Grund­fähig­keiten gehören beispiels­weise Sprechen, Sehen, Hören, Gebrauch der Hände, Stehen und Gehen und andere. Es gibt Unterschiede von Angebot zu Angebot, wie viele Grund­fähig­keiten für den Eintritt des Leistungs­falls wegfallen müssen. Gute Multirisk-Versicherungen zahlen die vereinbarte Rente allerdings bereits beim Wegfall nur einer Grund­fähig­keit.
Auch die Definition des Begriffs eines leistungs­aus­lösenden Verlusts einer Grund­fähig­keit sollte geprüft werden.
Beispielhaft soll hierzu der Begriff "Gebrauch der Hände dargestellt werden". Unter dem Verlust des Gebrauchs der Hände wird bei der Volkswohl Bund Versicherung verstanden, dass der Versicherte mit der rechten oder linken Hand nicht mehr in der Lage ist, einen Wasserhahn auf- oder zuzudrehen. Bei der Bayerischen Versicherung hingegen ist der Verlust des Gebrauchs der Hände erst dann gegeben, wenn der Versicherte kleine Teile (zum Beispiel eine Perle) nicht mehr vom Boden aufheben kann. Hieran erkennt man schon, wie unter­schiedlich die Versicherungs­bedingungen der einzelnen Angebote ausgestaltet sein können.
Allen Angeboten liegt jedoch als Leistungs­auslöser zugrunde, dass de Versicherungs­leistung erst fällig wird, wenn nach ärztlicher Einschätzung der Verlust der Fähigkeit für mindestens 12 Monate fortbesteht.

Die Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten Versicherung)
Ein weiterer Baustein in der Kombinations­versicherung Multirisk-Versicherung ist die Komponente Dread-Disease-Versicherung, was übersetzt Schwere-Krankheiten-Versicherung bedeutet. Wird bei einem Versicherten eine der versicherten schweren Krankheiten diagnostiziert, tritt der Versicherungs­fall aus diesem Baustein der Multirisk-Versicherung ein. Ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Versicherungs­gesellschaften und Tarifen sollte auch hier vorgenommen werden, denn die versicherten Krankheiten unterscheiden sich auch hier von Angebot zu Angebot. In der Regel wird eine Einmal­zahlung aus diesem Baustein der Multirisk-Versicherung als Leistung im Versicherungs­fall vereinbart. Achten Sie darauf, dass diese Einmal­zahlung der Höhe nach ausreichend ist. Es gibt Angebote, bei denen die Leistung auf eine Jahresrente aus den übrigen Bausteinen begrenzt ist. Diese Leistung ist normaler­weise nicht ausreichend, denn länger­fristige Ausfälle des Einkommens können hiermit nicht aus­geglichen werden.

Die Pflege­versicherung
In der Multirisk-Versicherung ist die Komponente Pflege­versicherung ebenfalls mit versichert. Zu beachten ist hierbei, wie Pflege­bedürftigkeit in den verschiedenen Angeboten für die Multirisk-Versicherung definiert ist. Einige Versicherer leisten ab Pflegestufe I nach der gesetzlichen Sozial­versicherung, andere haben andere leistungs­auslösende Faktoren wie beispiels­weise Pflegestufe II oder Pflegestufe III als leistungs­auslösende Faktoren. Wiederum andere definieren Pflege­bedürftigkeit so, dass der Versicherte bei mindestens drei Tätigkeiten des täglichen Lebens auf die Hilfe eines Dritten angewiesen ist. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem Aufstehen, Kämmen, Essen, Körper­pflege oder Anziehen. Wenige Versicherungs­gesellschaften leisten aus diesem Baustein der Multirisk-Versicherung auch dann, wenn eine Demenz vorliegt, die das tägliche Leben unmöglich macht.

Die Unfall­versicherung
Die Unfall­versicherung in der Multirisk-Versicherung. In einigen Tarifen der Multirisk-Versicherung ist auch ein Baustein Unfall­versicherung enthalten. In dieser ist eine monatliche Renten­zahlung bei Invalidität durch Unfall versichert. Manche Angebote zahlen auch ein Invaliditäts­kapital in Höhe einiger Unfall­monats­renten.
Die Leistung wird ausgelöst durch eine mindestens 50-prozentige Invalidität, die durch einen Unfall entstanden sein muss. Eine 50-prozentige Invalidität ist allerdings nur sehr schwer zu errreichen.

Die Krebsversicherung
Teilweise ist in der Multirisk-Versicherung auch eine Krebs­versicherung enthalten. Dies ist jedoch eher vernachlässigbar, da verschiedene Krebs­erkrankungen bereits in dem Baustein Dread-Disease-Versicherung enthalten sind.

Fazit:
Auch die Multirisk-Versicherung kann eine Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht ersetzen, da sie lediglich eine teilweise Deckung gegenüber der BU-Versicherung bietet. Dennoch kann sie eine BU-Versicherung Alternative sein, wenn man keine Berufs­unfähig­keits­versicherung bekommen kann oder diese zu teuer ist. Insbesondere körperlich tätige Personen sollten zumindest über diese Alternative nachdenken, da bei ihnen die körperliche Un­versehrt­heit mehr als bei anderen Berufen zur Berufs­ausübung erforderlich ist.

Alter­native 5
Die Unfall­versicherung

Die Unfall­versicherung als Berufs­unfähig­keits­versicherung Alternative.
Eine Unfall­versicherung leistet nur bei einer Invalidität die durch einen Unfall hervorgerufen wird. Zusätzlich zum Unfall­invaliditäts­kapital können eine Unfallrente, Kranken­haus­tage­geld und Genesungs­geld und ein Todes­fall­kapital versichert werden. Die Unfall­rente kommt meist erst ab einer unfall­bedingten Invalidität von mehr als 50 % zur Auszahlung.
Die Unfall­versicherung als Alter­native für die Berufs­unfähig­keits­versicherung ist keine wirkliche Alternative. Da nur bei einer unfallbedingten Invalidität geleistet wird, ist die Deckung schlichtweg zu eingeschränkt, um eine echte Alter­native darzustellen.

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