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Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Dynamik



Berufsunfähigkeitsversicherung Dynamik


Die Dynamik in der Berufs­unfähig­keits­versicherung

Eine Dynamik in der BU-Versicherung ist durchaus sinnvoll. Eine Dynamik dient in erster Linie dazu einen Ausgleich der Inflation herzustellen. Durch die Inflation verliert das Geld an Kaufkraft. Wird die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht erhöht, wird die versicherte BU-Rente während der Laufzeit durch die Inflation immer weniger wert.
Beträgt die jährliche Inflationsrate zwei Prozent und die anfänglich versicherte BU-Rente 2000,-- Euro, ist die Kaufkraft dieser Berufs­unfähigkeits­rente nach 20 Jahren auf einen Wert von 1346,-- Euro geschrumpft.

Um diesen Kaufkraftverlust auszugleichen, kann eine Dynamik in die Berufs­unfähigkeits­versicherung eingeschlossen werden. Ist eine Dynamik vereinbart, steigt die versicherte BU-Rente im vereinbarten Rhythmus. So kann der Kaufkraftverlust ausgeglichen werden. Die Erhöhung der versicherten Rente erfolgt bei den Dynamikerhöhungen ohne neue Gesundheitsprüfung. Es gibt zwei Varianten der Dynamik in der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Einmal handelt es sich um die sogenannte Beitragsdynamik und zum anderen um die sogenannte Leistungsdynamik. Es ist sinnvoll beide Varianten der Dynamik in der BU-Versicherung einzuschließen.

Die Beitragsdynamik in der BU-Versicherung

Die Beitragsdynamik in der BU-Versicherung ist eine regelmäßige Erhöhung der versicherten Berufs­unfähigkeits­rente ohne erneute Gesundheits­prüfung. Der Rhythmus der Erhöhungen kann jährlich, alle zwei Jahre oder alle drei Jahre vereinbart sein. Für die Erhöhung des Beitrags wird ein fester Prozentsatz vereinbart. Die versicherte BU-Rente steigt entsprechend dem dann erreichten Eintrittsalter des Mehrbeitrags. Dieser Prozentsatz beträgt je nach Vereinbarung zwischen 1 % und 10 % Prozent. Eine Dynamik muss beim Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung eingeschlossen werden. Ein nachträglicher Einschluss ist nicht möglich. Die regelmäßigen Erhöhungen der BU-Versicherung sind nicht verpflichtend. Der Versicherte in der Berufs­unfähigkeits­versicherung kann der Dynamik bei jeder Erhöhung widersprechen.

BU-Versicherung Dynamik

Die meisten Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung sehen vor, dass einer Erhöhung durch die Dynamik zweimal in Folge widersprochen werden kann und bei der dritten Dynamikerhöhung die Dynamik wieder angenommen werden muss. Wird ihr ein drittes Mal in Folge widersprochen, erlischt das Recht auf weitere Dynamik­erhöhungen und der Vertrag bleibt mit der bis dahin erreichten Höhe der Berufs­unfähigkeits­rente weiter bestehen. Einige Berufs­unfähigkeits­versicherungen verzichten jedoch auf diese Praxis und die Dynamik kann beliebig oft ausgesetzt werden.

Nicht garantierte Leistungsdynamik

Berufs­unfähigkeits­versicherungen sind nach dem Prinzip der Lebens­versicherung kalkuliert. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass erwirtschaftete Überschüsse zum Großteil an die Versicherten weitergegeben werden müssen. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, wird die versicherte BU-Rente gezahlt und es sind keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Aber auch, wenn die Berufs­unfähigkeits­rente ausgezahlt wird und keine Beiträge mehr zu zahlen sind, erwirtschaftet die BU-Versicherung weiterhin Überschüsse. An diesen Überschüssen wird auch der Leistungs­empfänger der BU-Versicherung beteiligt. Diese Überschuss­beteiligung wird in Form einer jährlichen Rentenerhöhung an den Versicherten weitergegeben. Die bezogene BU-Rente steigt somit jedes Jahr. Die Steigerung der Berufs­unfähigkeits­rente ist allerdings nicht garantiert und wird jährlich neu festgesetzt.



Berufsunfähigkeitsversicherung Dynamik


Die garantierte Leistungs­dynamik in der BU-Versicherung

Neben der Beitragsdynamik die die versicherte Rente der Berufs­unfähigkeits­versicherung steigen lässt, solange noch kein Leistungsfall eingetreten ist, gibt es auch noch die garantierte Leistungsdynamik. Durch die garantierte Leistungsdynamik steigt die bezogene Berufs­unfähigkeits­rente im Leistungsfall um einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Steigerung der Rente im Leistungsbezug steigt die BU-Rente auch noch um die nicht garantierte Leistungsdynamik, die oben beschrieben wurde. Da diese nicht garantierte Dynamik im Leistungsfall eben keine kalkulierbare Größe darstellt, ist man bei Bezug der einer BU-Rente mit einer garantierten Leistungsdynamik auf der sicheren Seite bezüglich der jährlichen Rentensteigerungen.

Die garantierte Dynamik im Leistungsfall kostet einen geringen Mehrbeitrag. Die vereinbarte Rentensteigerung kann zwischen 1 % und 3 % betragen. Die Vereinbarung einer garantierten Leistungsdynamik ist durchaus vorteilhaft und sinnvoll beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Im Leistungsfall ist der Versicherte in der BU-Versicherung auf der sicheren Seite bezüglich des Inflations­ausgleichs. Die Höhe der ausgezahlten Rente wächst jährlich um den vereinbarten Prozentsatz und ist damit kalkulierbarer für den Renten­bezieher.

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