Willkommen beim Berufs­unfähig­keits­versicherung Vergleich

Berufs­unfähig­keits­versicherung
mit Vorer­krankung
Auch mit Vorer­krankungen kann man noch eine BU-Versicherung erhalten



Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankung


Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Vorer­krankung

Auch mit Vorer­krankung kann noch eine BU-Versicherung abge­schlossen werden
Bei der Bean­tragung einer Berufs­unfähig­keits­versicherung müssen im Antrag Gesund­heits­fragen beant­wortet werden. Die Zeit­räume, die hierbei abgefragt werden, sind je nach Versicherer und abge­fragter Krank­heit unter­schiedlich. So werden einige Krank­heiten für einen Zeit­raum von drei Jahren, andere für einen Zeit­raum von fünf Jahren vor Antrag­stellung für die BU-Versicherung abge­fragt. Psychische Erkran­kungen, Kranken­haus­aufent­halte und ähnliches werden meist für einen zehn­jährigen Zeit­raum abgefragt. Die Gesund­heits­fragen müssen wahr­heits­gemäß beant­wortet werden, sonst drohen im Versicherungs­fall eine Ablehnung oder eine Vermin­derung der Leistung.
Selbst­verständlich kann es hierbei vorkommen, dass Krank­heiten abge­fragt werden, die man hier angeben muss. Diese Krank­heiten bezeichnet man in der Berufs­unfähig­keits­versicherung als Vorer­krankung.

Vorer­krankung ist kein Grund keine Berufs­unfähig­keits­versicherung zu bean­tragen

Natürlich prüfen die Berufs­unfähig­keits­versicherungen bei Vorliegen einer Vorer­krankung, inwie­weit die Vorer­krankung ein erhöhtes Risiko berufs­unfähig zu werden dar­stellt. Trotzdem ist eine Vorer­krankung kein Grund, einen Antrag auf BU-Versicherung nicht zu stellen. Rund 76 Prozent aller Anträge auf BU-Versicherung werden ohne Erschwerung trotz Vorer­krankung zu normalen Bedin­gungen ange­nommen.
Bei bestehenden Vorer­krankungen werden ungefähr 13 Prozent der Anträge auf BU-Versicherung mit einem Ausschluss der Vorer­krankung angenommen, weitere 3 Prozent erhalten einen Risiko­zuschlag und ungefähr 1,5 Prozent der Anträge auf Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Vorer­krankungen werden mit einem Leistungs­ausschluss und einem Risiko­zuschlag ange­nommen. Nur ungefähr 5 Prozent aller Anträge auf Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Vorer­krankung werden abgelehnt.
Bei den rest­lichen Prozent­zahlen erfolgte keine Antwort des Kunden auf Rück­fragen der Berufs­unfähig­keits­versicherung und der Antrag wurde als nicht zustande gekommen abgelegt. Die Annahme­quote bei BU-Versicherungs­anträgen mit Vorer­krankungen liegt also bei rund 95 Prozent.
Allein aus diesem Grund sollte man sich bei Vorliegen einer Vorer­krankung nicht davor scheuen, trotzdem eine BU-Versicherung zu bean­tragen. Der Versicherungs­schutz einer Berufs­unfähig­keits­versicherung ist zu wichtig, als dass man hierauf verzichtet, ohne dass man über­haupt versucht hat, eine BU-Versicherung zu bean­tragen, weil man glaubt, er Antrag würde wegen einer Vorer­krankung nicht ange­nommen. Einen Antrag auf eine BU-Versicherung oder eine Risiko­voranfrage zu stellen, ist in jedem Fall sinn­voll.

BU-Versicherung mit Vorer­krankung

Wenn eine Berufs­unfähig­keits­versicherung bean­tragt wird und eine normale Annahme des Antrags nicht möglich ist, gibt es mehrere Szenarien die passieren können. Diese werden hier vorge­stellt.

Leistungs­ausschluss:
Leistungs­ausschluss bedeutet, dass die Vorer­krankung vom Versicherungs­schutz ausge­schlossen ist. Tritt eine Berufs­unfähig­keit aufgrund der Vorer­krankung auf, besteht kein Versicherungs­schutz in der BU-Versicherung.
Viele Antrag­steller einer BU-Versicherung reagieren zunächst einmal verärgert, wenn ein Angebot der Berufs­unfähig­keits­versicherung mit einem Risiko­ausschluss für die Vorer­krankung kommt.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung

Was aller­dings meist nicht bedacht wird ist, dass alle anderen Ursachen für eine Berufs­unfähig­keit mitver­sichert sind. Somit ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit einem Leistungs­ausschluss immer noch empfehlens­werter als mögliche Alter­nativen für die BU-Versicherung.

Risiko­zuschlag:
Unter einem Risiko­zuschlag versteht man bei der Berufs­unfähig­keits­versicherung, dass aufgrund einer Vorer­krankung ein erhöhtes Risiko hat berufs­unfähig zu werden. Dieses erhöhte Risiko kann versicherungs­technisch kalkuliert werden. Wegen der erhöhten Wahr­schein­lich­keit aufgrund der Vorer­krankung berufs­unfähig zu werden, erhöht sich der Beitrag für die BU-Versicherung gegen­über dem für gesunde Personen ohne Vorer­krankung kalku­lierten Beitrag. Der Vorteil, wenn ein Antrag auf Berufs­unfähig­keits­versicherung nur mit einem Risiko­zuschlag ange­nommen werden kann ist, dass auch die Vorer­krankung voll mitversichert ist. Ein Angebot der BU-Versicherung einen Risiko­zuschlag zu verein­baren, sollte man jeden­falls in Erwägung ziehen, denn alle Ursachen berufs­unfähig zu werden, sind dann mit­versichert. Dies ist, sofern eine Vorer­krankung besteht, die einen Risiko­zuschlag erfordert, die wohl beste Alter­native. Denn es besteht voller Versicherung in der BU-Versicherung.

Risiko­zuschlag und Leistungs­ausschluss:
Dies kann vorkommen, wenn mehrere risiko­erhöhende Vorer­krankungen vorliegen. So kann für eine Vorer­krankung ein Risiko­zuschlag verein­bart werden, diese Vorer­krankung ist in der Berufs­unfähig­keits­versicherung dann jedoch mit­versichert. Eine weitere Vorer­krankung kann jedoch nicht in die BU-Versicherung einge­schlossen werden. Für diese Vorer­krankung wird dann ein Risiko­ausschluss verein­bart.

Ablehnung:
Das wohl schlechteste Ergebnis der Prüfung eines Antrags auf BU-Versicherung ist eine Ablehnung des Antrags. Dies kann passieren, wenn die Vorer­krankung so gravierend ist, dass eine Berufs­unfähig­keit mit sehr hoher Wahr­schein­lich­keit aufgrund der Vorer­krankung im Laufe des Berufs­lebens eintritt.

Wie eine Berufs­unfähig­keits­versicherung eine Vorer­krankung bewertet, hängt immer von einer Einzel­fall­prüfung ab. So ist beispiels­weise ein leichter, saisonal auf­tretender Heu­schnupfen genau so eine Allergie, wie eine starke Allergie, die unter Umständen tödlich enden kann. Deshalb ist es immens wichtig, genaueste Angaben zu der Vorer­krankung zu machen, damit die Risiko­prüfung indivi­duell und richtig erfolgen kann. Es gibt jedoch auch Vorer­krankungen die generell eher zu einer Ablehnung führen als andere.

Berufs­unfähig­keits­versicherung trotz Vorer­krankung
Vor Antrag­stellung prüfen lassen
Risiko­voran­frage

Liegt eine Vorer­krankung vor, besteht auch die Möglich­keit die Versicher­barkeit in der Berufs­unfähig­keits­versicherung mit einer anonymen Risiko­voranfrage prüfen zu lassen. Hierzu werden die benö­tigten Angaben abgefragt und an verschiedene Berufs­unfähig­keits­versicherungen zur Prüfung der Versicher­barkeit weiter­geleitet. Diese geben dann ein Votum bezüglich der Versicher­barkeit ab. Die Risiko­voranfrage erfolgt anonym und verpflichtet zu nichts. Gerne sind wir Ihnen behilf­lich eine Risiko­voranfrage zu stellen.



Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung


Berufs­unfähig­keits­versicherung - Vorer­krankungen die häufig auf­treten

Es gibt Vorer­krankungen die tenden­ziell eher zu einem Risiko­zuschlag oder Leistungs­ausschluss in der Berufs­unfähig­keits­versicherung führen. Nach­folgend sind diese aufgeführt. Die Liste der aufge­führten Vorer­krankungen erhebt weder einen Anspruch auf Voll­ständigkeit, noch kann hieraus abge­leitet werden, wie die Berufs­unfähig­keits­versicherung in der Einzel­fall­prüfung bei Prüfung der Risiko­voranfrage oder des Antrags ent­scheidet.
Jeder Antrag auf BU-Versicherung und jede Risiko­voranfrage werden immer indi­viduell geprüft.

Liste der Vorer­krankungen die tenden­ziell mit einem Risiko­zuschlag oder einem Leistungs­ausschluss ange­nommen werden

  • Allergie
  • Asthma
  • Bandscheiben­vorfall
  • Bluthochdruck
  • BWS-, HWS- oder LWS-Syndrom
  • chronische Gastritis
  • Fehl­sichtigkeit (über 8 Dioptrien)
  • Gicht
  • häufige Verspannungen
  • Kniever­letzungen
  • Krampfadern
  • Migräne
  • Nieren­steine
  • Neuro­dermitis
  • Schild­drüsen­erkrankung
  • Skoliose (Wirbel­säulen­verkrümmung)
  • Tinnitus
  • Tumore, gutartig

Liste der Vorer­krankungen bei denen der Antrag auf BU-Versicherung tenden­ziell mit einer Ableh­nung beschieden wird

  • Alkohol­abhängig­keit
  • Aneurysma
  • Arterio­sklerose
  • Colitis ulcerosa
  • Diabetes
  • Erschöpfungs­zustand, diagno­stiziert
  • Herz­erkrankungen
  • HIV-Infektion/AIDS
  • Leber­zirrhose
  • Leukämie
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Psychische Erkran­kungen (hierbei kommt es sehr auf die Art der psychischen Erkran­kung an)
  • Rheuma
  • Schlag­anfall
  • Stress­zustand, diagno­stiziert
  • Tinnitus
  • Tumore, bösartig
  • Zysten­niere

Gesund­heits­prüfung in der BU-Versicherung
Um eine Berufs­unfähig­keits­versicherung abzu­schließen, muss man einen Antrag auf BU-Versicherung stellen. In diesem Antrag werden Fragen zum Gesund­heits­zustand gestellt. Diese Fragen werden dann von der BU-Versicherung ausge­wertet. Diese Aus­wertung nennt man Gesund­heits­prüfung. Die Gesund­heits­fragen im Antrag auf Berufs­unfähig­keits­versicherung müssen wahr­heits­gemäß und sorg­fältig beant­wortet werden. Große Unter­schiede gibt es hierbei von BU-Versicherung zu BU-Versicherung nicht. Es werden meist Vorer­krankungen der letzten drei, fünf und zehn Jahre abge­fragt, sowie regel­mäßiger Medi­kamenten­konsum und even­tueller Drogen­konsum. Einige Berufs­unfähig­keits­versicherungen unter­scheiden auch zwischen Raucher­tarifen und Nicht­raucher­tarifen. Bei diesen wird auch zusätz­lich noch das Rauch­verhalten abge­fragt.
Ergibt sich aus der Beant­wortung der Gesund­heits­fragen kein erhöhtes Risiko für eine Berufs­unfähig­keit, wird der Antrag auf Berufs­unfähig­keits­versicherung zu normalen Bedin­gungen ange­nommen.

BU-Versicherung

Berufs­unfähig­keits­versicherung trotz Vorer­krankung

Auch mit einer Vorer­krankung kann in den meisten Fällen noch eine BU-Versicherung abge­schlossen werden!
Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag ist besser als keine BU-Absicherung!

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