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BU und DU für Beamte

Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte im Vergleich

Beamtenstatus, Versorgungslücke und der genaue Wortlaut der Dienst­unfähigkeits­klausel entscheiden darüber, welcher Schutz wirklich passt.

Kurzantwort

Was ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte vergleichen

Eine Dienst­unfähigkeits­versicherung ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer zusätzlichen Dienst­unfähigkeits­klausel. Die Klausel soll festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen gesundheitlicher Dienst­unfähigkeit als Versicherungsfall anerkannt wird.

Eine normale BU kann auch bei Beamten leisten, wenn eine Berufs­unfähigkeit nach den Vertragsbedingungen vorliegt. Eine passende DU-Klausel kann die Leistungsprüfung jedoch vereinfachen. Deshalb sollte nicht nur geprüft werden, ob eine DU-Klausel vorhanden ist, sondern für welchen Beamtenstatus sie gilt, welche Nachweise verlangt werden und ob der Versicherer ein eigenes Prüfungsrecht behält.

Beamte auf Widerruf

Bei gesundheitlicher Dienst­unfähigkeit erfolgt grundsätzlich die Entlassung. Eine Klausel, die nur die Versetzung in den Ruhestand erfasst, reicht daher nicht aus.

Beamte auf Probe

Auch hier ist die Entlassung wegen Dienst­unfähigkeit entscheidend. Die Versorgung hängt außerdem von Ursache und beamtenrechtlichen Regelungen ab.

Beamte auf Lebenszeit

Nach erfüllter Wartezeit kann ein Ruhegehalt bestehen. Trotzdem bleibt häufig eine individuelle Versorgungslücke.

Berechnungen Stand 01.09.2026

Was kostet eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Die folgenden Modellwerte zeigen, wie stark Laufbahn, Tarifumfang und mögliches Endalter den Beitrag beeinflussen. Alle drei Berechnungen verwenden dieselbe monatliche BU-/DU-Rente von 1.000 Euro. Lehrer und Lehramtsanwärter wurden bis 67 gerechnet. Beim Polizeivollzugsbeamten ist 63 das maximal mögliche Endalter des Modells.

ModellLeistungsendalterMonatlicher ZahlbeitragMaximaler BeitragEinordnung
Lehrer/in 67 50,66 Euro 72,37 Euro Niedrigster ausgewiesener Beitrag aus 35 Tarifvarianten.
Lehramtsanwärter/in 67 43,24 Euro 66,53 Euro Niedrigster ausgewiesener Beitrag aus 42 Tarifvarianten.
Polizeivollzugsbeamter/in 63 60,65 Euro 93,31 Euro Günstigste ausdrücklich mit spezieller DU ausgewiesene Variante aus 48 Tarifvarianten.

Berechnungen Stand 01.09.2026

Wichtig beim Polizeivollzug: Ein günstigerer Grundtarif ohne ausdrücklich ausgewiesene spezielle DU-Klausel ist nicht gleichwertig. Die besondere gesundheitliche Dienstunfähigkeit im Polizeivollzug muss im gewählten Tarif tatsächlich eingeschlossen sein.

Die Zahlen sind keine allgemeine Marktpreisgarantie und keine Tarifrangliste. Der Zahlbeitrag berücksichtigt die aktuelle Überschussbeteiligung und kann sich verändern. Der maximale Beitrag zeigt die vertraglich kalkulierte Obergrenze ohne diese Überschüsse. Persönliche Beiträge hängen zusätzlich vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tätigkeitsbild, der Rentenhöhe und den gewählten Zusatzleistungen ab.

Versorgung

Warum ist der Beamtenstatus für den DU-Vergleich wichtig?

Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit von Beamten

Die finanzielle Ausgangslage unterscheidet sich erheblich. Beamte auf Widerruf befinden sich meist im Vorbereitungsdienst. Beamte auf Probe haben die Ausbildung bereits abgeschlossen, sind aber noch nicht auf Lebenszeit ernannt. Werden sie aus gesundheitlichen Gründen entlassen, besteht regelmäßig noch keine Versorgung wie bei einem Beamten auf Lebenszeit.

Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt grundsätzlich erst, wenn die versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt ist. Seine Höhe richtet sich unter anderem nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, den Dienstzeiten sowie den jeweils geltenden bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Eine pauschale Prozenttabelle kann die persönliche Berechnung deshalb nicht zuverlässig ersetzen.

Die benötigte DU-Rente sollte aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Nettoeinkommen nach Eintritt der Dienst­unfähigkeit und den weiterlaufenden Ausgaben ermittelt werden. Eine Versorgungsauskunft des Dienstherrn bildet dafür eine bessere Grundlage als allgemeine Durchschnittswerte. Weitere Hinweise bietet die Seite zur passenden Höhe der BU- und DU-Rente.

Persönlicher Vergleich

Dienst­unfähigkeits­versicherung vergleichen

Beamtenstatus, konkrete Tätigkeit, gewünschte Rente und Klauselqualität müssen gemeinsam geprüft werden.

Vertragsbedingungen

Die Dienst­unfähigkeits­klausel richtig beurteilen

Die Begriffe „echt“, „unecht“, „vollständig“ und „unvollständig“ werden häufig verwendet, reichen für einen belastbaren Vergleich aber nicht allein aus. Maßgeblich ist immer der konkrete Wortlaut der aktuellen Versicherungsbedingungen.

Vollständige DU-Klausel

Eine vollständige Klausel erfasst sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch die Entlassung wegen allgemeiner Dienst­unfähigkeit. Dieser Punkt ist besonders für Beamte auf Widerruf und Probe wichtig, weil sie bei Dienst­unfähigkeit nicht wie Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden.

Echte oder eingeschränkt echte DU-Klausel

Bei einer leistungsstarken Formulierung knüpft der Versicherer an die Entscheidung des Dienstherrn und die in den Bedingungen verlangten Unterlagen an. Zu prüfen ist, ob ein amtsärztliches Zeugnis verlangt wird, ob die gesundheitliche Ursache nochmals nachgewiesen werden muss und ob ein eigenes medizinisches Prüfungsrecht des Versicherers verbleibt.

Unechte DU-Klausel

Behält sich der Versicherer eine eigenständige Prüfung der gesundheitlichen Dienst­unfähigkeit vor, kann trotz Entlassung oder Ruhestandsversetzung ein zusätzlicher Nachweis erforderlich sein. Die Klausel bietet dann möglicherweise weniger Vereinfachung als ihre Bezeichnung vermuten lässt.

Laufzeit und Begrenzungen

Eine DU-Regelung kann nach Beamtenstatus, Alter, Laufbahn oder Leistungsdauer begrenzt sein. Entscheidend ist daher, ob sie bis zum gewünschten Endalter gilt und ob nach einer zeitlich begrenzten Leistung erneut eine Berufs­unfähigkeit nach den allgemeinen Bedingungen bewiesen werden muss.

PrüfpunktWarum er wichtig ist
Entlassung und RuhestandErfasst die Klausel Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit?
Eigenes PrüfungsrechtFolgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn oder prüft er selbst?
Geforderte UnterlagenGenügen Verfügung und amtsärztliche Unterlagen oder sind weitere Nachweise erforderlich?
LeistungsdauerIst die DU-Leistung zeitlich begrenzt oder bis zum vereinbarten Endalter möglich?
Konkrete VerweisungKann eine tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit die Leistung beeinflussen?
NachversicherungKann die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden?

Definition

Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?

Bei Bundesbeamten richtet sich die allgemeine Dienst­unfähigkeit insbesondere nach § 44 Bundesbeamtengesetz. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften auf Grundlage des Beamtenstatusgesetzes. Vereinfacht liegt Dienst­unfähigkeit vor, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen.

Über die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung entscheidet der Dienstherr. Das amtsärztliche Gutachten ist dafür eine wichtige Grundlage, die endgültige beamtenrechtliche Entscheidung trifft jedoch die zuständige Behörde. Vor einer Ruhestandsversetzung kann außerdem geprüft werden, ob eine anderweitige Verwendung oder begrenzte Dienstfähigkeit möglich ist.

Berufs­unfähigkeit und Dienst­unfähigkeit sind nicht identisch

Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung prüft, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach den vereinbarten Bedingungen noch ausgeübt werden kann. Die beamtenrechtliche Dienst­unfähigkeit richtet sich dagegen nach der Fähigkeit, die Dienstpflichten zu erfüllen, und nach der Entscheidung des Dienstherrn.

Ein Beamter kann deshalb berufsunfähig sein, ohne in den Ruhestand versetzt zu werden – etwa wenn der Dienstherr eine andere Verwendung ermöglicht. Umgekehrt sollte eine DU-Klausel genau regeln, welche Folgen eine Entlassung oder Ruhestandsversetzung für den privaten Versicherungsvertrag hat. Eine gute DU-Klausel ergänzt daher leistungsstarke allgemeine BU-Bedingungen, ersetzt sie aber nicht.

Allgemeine, begrenzte und spezielle Dienst­unfähigkeit

Allgemeine Dienst­unfähigkeit

Sie betrifft die dauerhafte Unfähigkeit, die Dienstpflichten des übertragenen Amtes zu erfüllen. Die genaue beamtenrechtliche Beurteilung hängt vom Dienstherrn und den anwendbaren Vorschriften ab.

Begrenzte Dienstfähigkeit

Kann ein Beamter seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, kann eine begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe der private Vertrag bei Teil-Dienst­unfähigkeit leistet, ist tarifabhängig.

Spezielle Dienst­unfähigkeit

Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte benötigen je nach Laufbahn eine besondere Klausel. Eine allgemeine DU-Klausel erfasst die spezielle Vollzugsdienst­unfähigkeit nicht automatisch. Das zeigt auch der geprüfte Bedingungsvergleich: Eine der allgemeinen DU-Regelungen schließt Dienstunfähigkeit wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen etwa bei Polizei oder Feuerwehr ausdrücklich aus und verlangt dafür die besondere DU-Klausel. Auch Richter, Soldaten und andere Statusgruppen müssen anhand der jeweils passenden Regelungen betrachtet werden.

Was der geprüfte Bedingungsvergleich zeigt

Drei aktuelle Tarifbedingungen wurden anhand derselben zentralen Kriterien gegenübergestellt. Alle leisten bei bedingungsgemäßer Berufs­unfähigkeit ab 50 Prozent in voller Höhe. Unterschiede bestehen jedoch bei rückwirkender Leistung, Kräfteverfall, garantierter Rentendynamik, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Teilzeit und Teil-Dienst­unfähigkeit.

PrüfpunktErgebnis der PrüfungKonsequenz
Leistung ab 50 Prozent BUBei allen drei geprüften Tarifen volle Leistung ab 50 Prozent; keine Staffelung.Der Unterschied liegt nicht in der Leistungsschwelle, sondern im übrigen Bedingungswortlaut.
Allgemeine DUAlle drei Tarife enthalten Regelungen zur allgemeinen Dienstunfähigkeit, aber mit unterschiedlichen Nachweisen und Leistungsvoraussetzungen.Entlassung, Ruhestandsversetzung, amtsärztliche Unterlagen und Fortdauer der Leistung einzeln prüfen.
Teil-DUNicht automatisch Bestandteil jedes Grundtarifs; teilweise nur als Zusatzbaustein wählbar.Begrenzte Dienstfähigkeit ist nur geschützt, wenn der konkrete Tarif dies ausdrücklich vorsieht.
AU-KlauselJe nach gewählter Variante enthalten, gegen Mehrbeitrag wählbar oder nicht Bestandteil des Tarifs.Eine mögliche AU-Leistung darf nicht pauschal der DU-Absicherung zugerechnet werden.
Spezielle Polizei-DUDie vorliegenden Grundbedingungen reichen nicht für eine Rangfolge spezieller Polizeiklauseln.Nur ausdrücklich als spezielle DU ausgewiesene Varianten sind in der Polizeiberechnung als solche berücksichtigt.

Weitere wichtige Kriterien beim DU-Vergleich

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung in den allgemeinen BU-Bedingungen
  • klar geregelte konkrete Verweisung in Erst- und Nachprüfung
  • passendes Endalter und ausreichend hohe DU-Rente
  • Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Beitrags- und Leistungsdynamik gegen Kaufkraftverlust
  • Regelungen bei Teilzeit, Elternzeit und Laufbahnwechsel
  • optional passende AU-Klausel

Bei Vorerkrankungen sollten zunächst die Gesundheitsfragen der Berufs­unfähigkeits­versicherung sorgfältig vorbereitet werden. Vor einem namentlichen Antrag kann anschließend eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lassen sich die Reaktionen mehrerer Versicherer vergleichen, ohne sofort mehrere formelle Anträge zu stellen. Mehr zu den allgemeinen Vertragskriterien erklärt die Seite wichtige Bedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

FAQ

Häufige Fragen zur Dienst­unfähigkeits­versicherung

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Sie ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer zusätzlichen Dienst­unfähigkeits­klausel für Beamte.

Wer benötigt eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel?

Für Beamte auf Widerruf und Probe ist wichtig, dass die Klausel nicht nur die Versetzung in den Ruhestand, sondern auch die Entlassung wegen Dienst­unfähigkeit erfasst.

Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Eine normale BU kann bei bedingungsgemäßer Berufs­unfähigkeit leisten. Eine passende DU-Klausel kann die Anerkennung bei einer beamtenrechtlichen Entlassung oder Ruhestandsversetzung vereinfachen.

Was ist bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug wichtig?

Sie sollten prüfen, ob neben der allgemeinen auch die besondere oder spezielle Dienst­unfähigkeit ihrer Laufbahn versichert ist.

Wie hoch sollte die DU-Rente für Beamte sein?

Die passende Rentenhöhe ergibt sich aus der persönlichen Versorgungslücke. Dafür werden das voraussichtliche Einkommen nach Dienst­unfähigkeit und die weiterlaufenden Ausgaben gegenübergestellt. Eine Versorgungsauskunft des Dienstherrn ist dafür besonders hilfreich.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag hängt unter anderem von Alter, Laufbahn, konkreter Tätigkeit, Rentenhöhe, Laufzeit, Gesundheitszustand und den gewählten Vertragsleistungen ab. Deshalb sind pauschale Preisangaben wenig aussagekräftig.

Berufs­unfähigkeits­versicherung weiter­führende Informationen

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Passende DU-Klauseln und Beiträge vergleichen

Ein sinnvoller Vergleich berücksichtigt Beamtenstatus, Laufbahn, Versorgungslücke, Gesundheitszustand und den vollständigen Bedingungswortlaut.