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Berufs­unfähigkeits­versicherung - die Gesundheitsfragen



Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen


Gesundheitsfragen im Antrag auf BU Versicherung sind die Basis für die Annahme

Im Allgemeinen könnte man davon ausgehen, dass die Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung von Gesellschaft zu Gesellschaft keine wesentlich Unterschiede aufweisen. Dem ist allerdings nicht so, denn die Antragsfragen der einzelnen BU-Versicherer unterscheiden sich oft im Detail. Die Fragen reichen von Formulierungen wie "Bestehen oder bestanden Krankheiten oder Beschwerden?" bis zu präzisen Fragestellungen wie "Waren Sie in den letzten fünf Jahren wegen ... in Behandlung bei Ärzten, Therapeuten oder Heilpraktikern?". Natürlich müssen die Gesundheitsfragen im BU-Antrag wahrheitsgemäß und richtig beantwortet werden. Vorerkrankungen sind ebenfalls anzugeben. Bei falschen Angaben kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern.

Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen ist die Grundlage für die Prüfung des Antrags auf Berufs­unfähigkeits­versicherung. Nur, wenn die Antragsfragen richtig beantwortet wurden, kann der Versicherer prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Antrag angenommen werden kann.
Hier liegt der grundlegende Unterschied bei den Fragestellungen. Heißt es beispielsweise im Antrag "Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren Krankheiten oder Beschwerden...", müssen sämtliche in diesem Zeitraum aufgetretenen Krankheiten und Beschwerden angegeben werden. So müsste dann auch eine Rückenverspannung, die nicht behandelt wurde, aber die Beschwerden verursachte, angegeben werden. Gerade bei Rückenproblemen sind die BU-Versicherungen jedoch sehr vorsichtig, da diese eine der Hauptursachen für eine Berufs­unfähigkeit sind.
Wird hingegen gefragt "Waren Sie in den letzten fünf Jahren wegen ... in Behandlung bei Ärzten" müsste diese Rückenverspannung, die nicht behandelt wurde, auch nicht angegeben werden.
Bestanden unbehandelte Beschwerden, sollte gerade auf die Formulierung der Gesundheitsfragen geachtet werden. Je nachdem, wie die Frage gestellt ist, muss sie einmal mit ja und ein anderes mal kann sie guten Gewissens mit Nein beantwortet werden.
Achten Sie immer auf die exakte Fragestellung bei den Antragsfragen. Beantworten Sie die Fragen im Antrag richtig und geben Sie nur genau das an, was auch gefragt wird.
Wird ein Zeitraum der letzten drei Jahre abgefragt, brauchen Sie eine Krankheit die vor drei Jahren und einem Monat vorlag nicht mehr anzugeben, wenn die Behandlung bis dahin abgeschlossen war.

Gesundheitsfragen im Antrag auf BU Versicherung vergleichen

Keine Probleme bereitet es, wenn im Abfragezeitraum keine Behandlungen oder Therapien durch Ärzte, Therapeuten oder andere Behandler erfolgten. Können alle Gesundheitsfragen verneint werden, steht der Annahme des Antrags nichts im Wege. Bestehen Vorerkrankungen, sollte man die Abfragezeiträume der unterschiedlichen Anbieter im Antrag vergleichen und einen Versicherer mit möglichst kurze Abfragezeiträumen wählen. Natürlich sind gute Versicherungs­bedingungen des gewählten BU-Versicherungsangebots ebenfalls sehr wichtig.
Wir sind Ihnen bei Fragen hierzu gern behilflich.

BU-Versicherung Antragsfragen

Abfragezeitraum ist wichtig
Wichtig bei den Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Abfragezeitraum. Je kürzer der Zeitraum ist auf den sich die Antragsfragen beziehen, desto besser ist es. Die Alte Leiziger BU Versicherung hat mit der Tarifgeneration 2020 die Zeiträume für die Abfrage in den Antragsfragen erheblich verkürzt. So wird für bestimmte Gesundheitsfragen nur noch ein Zeitraum der letzten drei Jahre abgefragt. Dies ist ein echtes Novum gegenüber dem üblichen Abfragezeitraum von fünf Jahren.

Antragsfragen genau beantworten

Die Gesundheitsfragen im Antrag auf BU Versicheurng müssen so genau wie möglich beantwortet werden. Wird ein Zeitraum von fünf Jahren abgefragt, beantworten Sie die Fragen im Antrag genau für diesen Zeitraum, Sie müssen nicht mehr angeben als genau den abfragten Zeitraum. Liegt eine Erkrankung oder Behandlung fünf Jahre und einen Monat zurück, wenn in den Gesundheitsfragen ein Zeitraum von fünf Jahren abgefragt wird, muss diese nicht angegeben werden.
Nehmen Sie die Gesundheitsfragen wörtlich!
Lautet die Antragsfrage "Sind Sie in den letzten fünf Jahren von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten wegen Sehnen oder Bändern untersucht, beraten oder behandelt worden", müssen Sie nur Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen angeben, die auch von den nachgefragten Heilbehandlern tatsächlich durchgeführt wurden. Sind Sie zum Beispiel innerhalb der letzten fünf Jahre umgeknickt und haben sich eine Sehnenzerrung im Fuß zugezogen, diese aber mit Sportsalbe und Bandagen selbst behandelt und keinen Heilbehandler deswegen aufgesucht, brauchen Sie dies nicht anzugeben.
Anders sähe es dagegen aus, wenn die Frage "Bestanden in den letzten fünf Jahren Krankheiten oder Beschwerden", müsste die oben erwähnte Sehnenzerrung angegeben werden.
Aus diesem Beispiel wird ersichtlich, dass die Beantwortung der Gesundheitsfragen und Antragsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung exakt so erfolgen soll, wie die Frage wörtlich gestellt ist.



Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung


Ist die Beantwortung der Antragsfragen in der Berufs­unfähig­keits­versicherung schwierig?

Die Gesundheitsfragen in der BU Versicherung sind einfach zu beantworten, wenn man einige Punkte beachtet!

1. Haben Sie den Antrag auf BU Versicherung vorliegen und gelangen Sie beim Ausfüllen zu den Gesundheitsfragen, sollten Sie alle abgefragten Angaben genau beantworten. Beantworten Sie die Antragsfragen nach Möglichkeit nicht nur aus dem Gedächtnis, sondern fordern Sie sich Arztunterlagen an, wenn Sie nicht hundert­prozentig sicher sind, dass Sie die Fragen exakt beantworten können. In den Arztunterlagen sind die genauen Diagnosen angegeben, die Sie bei der Beantwortung der Antragsfragen übernehmen können.

2. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen exakt und wörtlich und geben Sie Vorerkrankungen ausschließlich für den abgefragten Zeitraum an.

3. Liegen Vorerkrankungen vor, erläutern Sie diese genauestens. Waren Sie beispielsweise in psychologischer Behandlung und einer Gesprächstherapie wegen des Verlusts eines nahen Angehörigen, erläutern Sie dies genau. Waren Sie hingegen wegen einer Psychose oder einer schweren psychischen Erkrankung in Behandlung, besteht kaum eine Chance, dass Ihr Antrag auf Berufs­unfähigkeits­versicherung angenommen wird.
Handelt es sich hingegen um eine Gesprächstherapie wie oben erwähnt, stehen die Chancen auf eine Annahme des Antrags recht gut.
In beiden Fällen müssten Sie jedoch angeben, dass eine psychologische Behandlung stattgefunden hat. Je genauer Sie Vorerkrankungen erläutern, desto größer ist Ihre Chance auf Annahme Ihres Antrags auf BU-Versicherung.
Die meisten Anträge auf Berufs­unfähigkeits­versicherung werden trotz Vorerkrankungen angenommen. Scheuen Sie sich also nicht, zumindest eine anonyme Voranfrage zu stellen, um die Versicherbarkeit zu prüfen.

4. Lassen Sie sich nicht von Vermittlern einreden, dass Vorerkrankungen nicht wichtig sind oder nicht angegeben werden müssen. Leider begegnen uns immer wieder Fälle, in denen ein Vermittler Kunden beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen "behilflich" ist und behauptet, dass diese oder jene kleinere oder auch größere Vorerkrankung nicht angegeben werden muss. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Maße unseriös und solchen Vermittlern sollten Sie Ihr Vertrauen keinesfalls schenken.

Infos zur

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