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Versicherungsdauer und Leistungsdauer sind unterschiedliche Begriffe.
Die Versicherungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet den Zeitraum vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ende des Versicherungsschutzes. Schließt man eine BU Versicherung im Alter 20 ab und läuft diese zum Alter 60 aus, beträgt die Versicherungsdauer in diesem Fall 40 Jahre.
Die Leistungsdauer in der BU Versicherung ist der Zeitraum in der die versicherte BU-Rente gezahlt wird.
Versicherungsdauer und Leistungsdauer im gleichen Vertrag können unterschiedlich sein.
Kurz gesagt, die Versicherungsdauer ist die Zeit, in der ein Versicherungsfall eingetreten sein muss, um eine Leistung zu erhalten. Die Leistungsdauer ist der Zeitraum für die die versicherte BU-Rente längstens gezahlt wird.
Versicherungsdauer und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung werden bei Abschluss des Vertrags im Antrag festgelegt. Kommt der Vertrag zustande, können sowohl die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer normalerweise nicht mehr erhöht werden. Nur, wenn eine Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer eintritt, wird auch die versicherte Rente gezahlt.
Auf die Frage, wie lange Versicherungsdauer und Leistungsdauer der BU-Versicherung gewählt werden sollen, gibt es eine einfache Antwort: bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Mit der Wahl der Versicherungsdauer und Leistungsdauer bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze vermeidet man, dass wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, die Zahlung der Rente vor dem Erreichen der Altersrente eingestellt wird und so eine finanzielle Lücke entsteht. Außerdem wird das Risiko berufsunfähig zu werden mit steigendem Alter größer. Es wäre also bei einer zu kurzen Versicherungsdauer gerade die Zeit der größten Wahrscheinlichkeit eine Berufsunfähigkeit zu erleiden nicht versichert.
Es gibt Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen die Leistungsdauer länger als die Versicherungsdauer ist. Meist werden diese Angebote mit dem Argument verkauft, die Kosten der BU Versicherung zu senken. Allerdings ist der Beitragsunterschied so gering, dass es in unseren Augen nicht sinnvoll ist, auf den wertvollen Versicherungsschutz der BU Versicherung in den letzten Jahren zu verzichten.
Wie gering der Unterschied bei einer gegenüber der Leistungsdauer verkürzten Versicherungsdauer ausfällt, zeigt sich in der folgenden Berechnung. Hierbei wurde zugrunde gelegt:
Kaufmännischer Angestellter, Eintrittsalter 20 Jahre, Versicherungsdauer bis 60. Lebensjahr und bis 67. Lebensjahr, Leistungsdauer bis 67. Lebensjahr, versicherte BU-Rente 1500,-- Euro monatlich. Tarifstand ist April 2020, Zahlbeitrag nach Überschussverrechnung.
Gesellschaft und Tarif | Versicherungsdauer bis Alter 60 Leistungsdauer bis Alter 67 |
Versicherungsdauer bis Alter 67 Leistungsdauer bis Alter 67 |
---|---|---|
Signal Iduna (Exklusiv Plus BUV) | 48,72 Euro | 51,61 Euro |
Dialog (SBU) | 45,29 Euro | 52,09 Euro |
die Bayerische (SBU Protect Komfort) | 48,43 Euro | 52,82 Euro |
Bei Betrachtung der Tabelle erkennt man, dass der Unterschied der monatlichen Kosten der BU Versicherung für eine sieben Jahre längere Versicherungsdauer bei der Signal Iduna unter drei Euro liegt. Auch bei anderen Angeboten fällt die Differenz des Beitrags nicht wesentlich höher aus.
Wählt man das Angebot für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der verkürzten Versicherungsdauer, verzichtet man auf den Versicherungsschutz in der Zeit zwischen 60. und 67. Lebensjahr. Wird man im Alter 61 berufsunfähig, wird keine BU-Rente gezahlt, wenn die Versicherungsdauer verkürzt ist. Hätte man für ein paar Euro mehr die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer bis zum Alter 67 gewählt, würde bei einem Eintritt der Berufsunfähigkeit im Alter 61 eine monatliche BU-Rente von 1500,-- Euro gezahlt. Besteht die Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr, summiert sich dies auf immerhin 126.000,-- Euro, die man bei einer verkürzten Versicherungsdauer nicht erhielte.
Eine gegenüber der Leistungsdauer verkürzte Versicherungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht sinnvoll und es ist davon abzuraten, ein solches Angebot anzunehmen.
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