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Arbeitskraft akademisch Tätiger absichern

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Akademiker

Ein Studium allein bestimmt weder Beitrag noch Versicherungsschutz. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die benötigte BU-Rente und langfristig passende Vertragsbedingungen.

Akademiker

Ist eine BU-Versicherung für Akademiker sinnvoll?

Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker

Eine private BU kann sinnvoll sein, wenn der Lebensunterhalt von der eigenen Arbeitskraft abhängt. Bei Akademikern stehen oft ein spezialisiertes Berufsbild, ein im Karriereverlauf steigendes Einkommen und langfristige finanzielle Verpflichtungen auf dem Spiel.

Akademiker sind jedoch keine einheitliche Berufsgruppe. Ein Informatiker mit reiner Bürotätigkeit wird anders kalkuliert als eine Chemikerin im Labor, ein Arzt mit operativer Tätigkeit, ein Ingenieur im Außendienst oder eine selbstständige Beraterin mit Personalverantwortung. Auch psychische Erkrankungen, Krebs und Beschwerden des Bewegungsapparats können geistig Tätige treffen. Die aktuellen Ursachen einer Berufsunfähigkeit betreffen daher keineswegs nur körperliche Berufe.

Versorgungslücke

Je höher das laufende Einkommen, desto größer kann die finanzielle Lücke beim Verlust der Arbeitskraft werden.

Konkrete Tätigkeit

Aufgaben, Verantwortung, Reisen und körperliche Anteile beeinflussen Berufsgruppe und Beitrag.

Karriereentwicklung

Nachversicherung und Dynamik müssen steigendes Einkommen und neue Lebensphasen auffangen können.

Berufsbild statt Abschluss

Welche akademischen Tätigkeiten unterscheiden Versicherer?

Für die Einstufung zählt nicht nur die Berufsbezeichnung. Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung kann entscheidend sein, weil Versicherer dieselbe akademische Qualifikation unterschiedlich bewerten.

Studium bis Professur

Welche Karrierephase ist bei Akademikern versichert?

Studienabschluss und akademischer Titel allein bestimmen weder Berufsgruppe noch Leistung. Entscheidend sind der bei Vertragsabschluss zutreffende Status und später im Leistungsfall grundsätzlich die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit. Deshalb sollten Student, Doktorandin, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Postdoc, angestellte Fachkraft, Selbstständige und verbeamteter Professor nicht gleich behandelt werden.

Versorgungslücke

Wie hoch sollte die BU-Rente für Akademiker sein?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich nicht am bisherigen akademischen Beruf, sondern an der verbliebenen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält grundsätzlich keine Erwerbsminderungsrente. Bei drei bis unter sechs Stunden kann eine teilweise, bei weniger als drei Stunden eine volle Erwerbsminderung vorliegen – jeweils nur, wenn auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Rentenhöhe wird individuell aus Versicherungszeiten und Entgeltpunkten berechnet. Als stark vereinfachte Orientierung werden häufig ungefähr 15 Prozent bei teilweiser und 30 Prozent bei voller Erwerbsminderung genannt. Den persönlichen Wert zeigt die Renteninformation beziehungsweise eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Für die private BU-Rente werden häufig ungefähr 80 Prozent des Nettoeinkommens als Ausgangspunkt betrachtet. Entscheidend ist jedoch die persönliche Versorgungslücke aus laufenden Kosten, Krankenversicherung, Altersvorsorge, vorhandenen Ansprüchen und Rücklagen. Auch steuerliche Folgen und die Annahmegrenzen des Versicherers müssen berücksichtigt werden. Mehr dazu erklärt die Seite zur richtigen Höhe der BU-Rente.

Beitrag und Berufsgruppe

Was kostet eine BU für Akademiker?

Einen belastbaren Akademiker-Einheitspreis gibt es nicht. Der Beitrag hängt unter anderem von Eintrittsalter, konkreter Tätigkeit, Fachrichtung, Büro-, Labor-, Reise- und körperlichem Anteil, Personalverantwortung, gewünschter BU-Rente, Endalter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Ein Ingenieur im reinen Büro, eine Laborchemikerin und ein Arzt mit operativer Tätigkeit können trotz akademischen Abschlusses deutlich unterschiedlich eingestuft werden.

Auch derselbe Beruf kann bei verschiedenen Versicherern unterschiedliche Beiträge auslösen. Deshalb sollten Zahlbeitrag, Bruttobeitrag und Versicherungsbedingungen gemeinsam verglichen werden. Einen ausführlichen Überblick bietet die Seite zu den Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung; die Einstufungslogik erklärt der Ratgeber zu den BU-Berufsgruppen.

Akademiker

Berufs­unfähig­keits­versicherung Akademiker

BU-Versicherung Akademiker

Ein Vergleich sollte Beitrag, Berufsdefinition, Nachversicherung und konkrete Klauseln berücksichtigen.

Kriterien

Wichtige Kriterien für Akademiker

Es gibt einige wichtige Kriterien, die Akademiker bei Angeboten für die BU-Versicherung beachten sollten. Hierzu zählen ins­besondere die Punkte:

Tipps zur Berufs­unfähig­keits­versicherung für Akademiker

Auf abstrakte Verweisung verzichten

Bei einer abstrakten Verweisung kann geprüft werden, ob die versicherte Person theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, die Ausbildung, Fähigkeiten und bisheriger Lebensstellung entspricht. Gute Bedingungen verzichten auf diese Möglichkeit. Davon zu unterscheiden ist die konkrete Verweisung, wenn tatsächlich eine andere Tätigkeit ausgeübt wird.

Prognosezeitraum von sechs Monaten

Der Vertrag sollte Berufsunfähigkeit bereits anerkennen, wenn die Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Ebenso wichtig ist eine rückwirkende Anerkennung, wenn dieser Zeitraum bereits verstrichen ist.

Rückwirkende Leistung: Eine Berufsunfähigkeit wird bei schleichenden Erkrankungen häufig erst nach mehreren Monaten sicher erkennbar. Gute Bedingungen regeln, ab wann rückwirkend geleistet wird, wenn der vereinbarte Prognose- oder Sechsmonatszeitraum bereits erfüllt ist oder die Meldung verspätet erfolgt. Fristen und Begrenzungen unterscheiden sich; eine pauschale Marktgrenze von drei Jahren darf deshalb nicht unterstellt werden.

Nachversicherung und Dynamik

Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht Erhöhungen innerhalb tariflicher Grenzen, beispielsweise bei Berufseinstieg, Gehaltssteigerung, Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb. Gerade bei akademischen Karrierewegen sollte sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und möglichst ohne erneute Risikoprüfung gelten. Zusätzlich hilft eine Beitragsdynamik, die versicherte Rente regelmäßig anzupassen.

Tipp: Neben ereignisabhängigen Erhöhungen bieten einzelne Tarife auch anlassunabhängige Optionen. Entscheidend ist der Bedingungswortlaut: Wird nur auf eine neue Gesundheitsprüfung verzichtet oder zusätzlich auf Berufs-, Hobby- und sonstige Risikoprüfungen? Fristen, Altersgrenzen, Erhöhungshöhen und finanzielle Angemessenheit müssen ebenfalls geprüft werden.

Wann können zwei BU-Verträge sinnvoll sein?

Bei einem hohen Einkommen oder einer hohen gewünschten BU-Rente kann eine Aufteilung auf zwei Verträge sinnvoll sein. Dadurch lassen sich später unter Umständen die Nachversicherungsmöglichkeiten beider Verträge nutzen. Das ist jedoch keine pauschale Empfehlung: Zwei Verträge bedeuten getrennte Bedingungen, Beiträge und Leistungsprüfungen. Außerdem müssen Angemessenheitsgrenzen, gegenseitige Anzeigepflichten und die Regeln für Erhöhungen bei beiden Versicherern geprüft werden.

Weltweiter Versicherungsschutz

Wer zeitweise oder dauerhaft im Ausland arbeitet, sollte den räumlichen Geltungsbereich prüfen. Wichtig sind außerdem die Anerkennung ausländischer Untersuchungen sowie mögliche Reise- und Untersuchungspflichten im Leistungsfall.

Prüfung zuletzt ausgeübter Beruf:
Warum es wichtig ist, dass der zuletzt ausgeübte Beruf in der Berufs­unfähig­keits­versicherung für Akademiker versichert ist, sieht man daran, welche Möglich­keiten es bei der Definition des Berufs gibt. So könnte beispiels­weise der erlernte Beruf versichert sein, aber auch ein mit einem Studium angestrebter Beruf oder lediglich der im Antrag auf BU-Versicherung angegebene Beruf.
In § 172 Abs. 2 VVG (Versicherungs­vertrags­gesetz) wird der versicherte Beruf wie folgt definiert:
"Berufs­unfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund­heitliche Beein­trächtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als alters­entsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraus­sichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Dies kann allerdings durch individuelle Vereinbarungen in den Bedingungen der Berufs­unfähig­keits­versicherung geändert werden. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass auch vorher ausgeübte Berufe bei der Leistungs­prüfung mit einbezogen werden und auf diese verwiesen werden kann.
In § 172 Abs. 3 VVG heißt es:
"Als weitere Voraus­setzung einer Leistungs­pflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebens­stellung entspricht."
Ist dies in der Berufs­unfähig­keits­versicherung vereinbart liegt eine abstrakte Verweisung vor. Akademiker sollten unbedingt darauf achten, dass der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist und die Lebens­stellung genau definiert ist und auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Eine gute Berufs­definition in der Berufs­unfähig­keits­versicherung sieht ungefähr so aus:

Beispiel für eine gute Berufsdefinition

"Vollständige Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als alters­entsprechenden Kräfte­verfalls, die ärztlich nachzu­weisen sind, voraus­sichtlich auf mindestens sechs Monate außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund­heitliche Beein­trächtigung ausgestaltet war, auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer bisherigen Lebens­stellung entspricht."

"Als eine der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Unter der bisherigen Lebens­stellung ist die Lebens­stellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesund­heitlichen Beein­trächtigung bestanden hat. Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommens­einbuße wird von uns je nach Lage des Einzelfalls auf die im Rahmen der Recht­sprechung der Ober­landes­gerichte oder des Bundes­gerichts­hofes fest­gelegte Größe im Vergleich zum regelmäßigen jährlichen Brutto­einkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesund­heitlichen Beein­trächtigung, maximal jedoch auf 20 %, begrenzt.
Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet.
Ein Berufswechsel muss uns nicht angezeigt werden, sofern keine Leistungen aus dieser Versicherung bezogen werden."

Fehlt der Bezug zum aktuellen Beruf, besteht die Möglichkeit, dass die Berufs­unfähig­keits­versicherung auch vorher ausgeübte Berufe in der Leistungs­prüfung heranzieht. Akademiker sollten weiterhin darauf achten, dass der zuletzt ausgeübte Beruf auch bei einem Ausscheiden aus dem Beruf weiterhin versichert ist. In diesem Fall besteht Versicherungs­schutz in der BU-Versicherung auch, wenn der Akademiker eine Zeitlang nicht arbeitet. Hier käme ein Sabbatical oder eine Elternzeit infrage.

Infektions­klausel:
Einem Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Tierarzt und Heil­neben­berufen, aber auch Physio­therapeuten und Psycho­therapeuten kann die Ausübung des Berufs gesetzlich verboten werden. Dies ist aufgrund des § 31 IfSG (Infektions­schutz­gesetz) möglich. Hiernach kann Personen mit bestimmten Infektionen ein behördliches Tätigkeits­verbot auferlegt werden. Dies gilt sogar dann, wenn lediglich der Verdacht auf eine solche Infektion vorliegt. Für die Berufs­unfähig­keits­versicherung liegt in diesem Fall meist keine versicherte Berufs­unfähig­keit vor. Als Mediziner, Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt oder in einem anderen Heilberuf tätige Person, sollte man in der BU-Versicherung eine Infektions­klausel vereinbart haben. Im Falle eines behörd­lichen Tätigkeits­verbots nach § 31 IfSG wird dieses Tätigkeits­verbot dann wie eine Berufs­fähig­keit im Sinne der Versicherungs­bedingungen behandelt. Die Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlt dann die versicherte Rente. Leistungs­voraus­setzung ist hierbei, dass ein Tätigkeits­verbot für mindestens sechs Monate besteht. Viele BU-Versicherer beschränken die Infektions­klausel auf bestimmte Berufe, beispiels­weise Arzt. Einige Versicherer haben den Versicherungs­schutz mittlerweile aber auch auf alle Berufe ausgedehnt. Gerade für Akademiker in Heilberufen, also ein Arzt, Tierarzt, Apotheker oder Zahnarzt ist die Infektions­klausel in der Berufs­unfähig­keits­versicherung eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Versicherungs­schutzes.

Antrag und Gesundheitsprüfung

Gesundheitsfragen und Risikovoranfrage für Akademiker

Auch bei einer günstigen beruflichen Einstufung entscheidet der Gesundheitszustand über Normalannahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Gesundheitsfragen müssen vollständig im konkret abgefragten Umfang beantwortet werden. Bei relevanten Vorerkrankungen kann eine aufbereitete Risikovoranfrage sinnvoll sein, bevor formelle Anträge gestellt werden.

Am Markt gibt es zeitweise Zielgruppenaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, beispielsweise für bestimmte Kammerberufe, MINT-Fachrichtungen oder junge Akademiker. Solche Aktionen sind keine allgemeine Eigenschaft einer Akademiker-BU: Zielgruppe, Befristung, Rentengrenze und exakter Fragenkatalog müssen aktuell geprüft werden. Weniger Fragen bedeuten außerdem nicht automatisch bessere Bedingungen.

Ein Abschluss bereits als Student oder beim Berufseinstieg kann vorteilhaft sein, weil Alter und Gesundheit häufig günstiger sind. Entscheidend ist dann, dass die studentische Tätigkeit sauber definiert ist und die BU-Rente später ohne erneute Gesundheits- und möglichst ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden kann.

Akademiker-Tarife individuell vergleichen

Beruf, Tätigkeit, Einkommen, Gesundheit und Vertragsbedingungen müssen gemeinsam bewertet werden.

FAQ

Häufige Fragen zur BU für Akademiker

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker sinnvoll?

Sie kann sinnvoll sein, wenn Einkommen und Lebensstandard von der eigenen Arbeitskraft abhängen. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die Versorgungslücke und die individuelle Versicherbarkeit.

Sind Akademiker in der BU immer günstig eingestuft?

Nein. Bewertet werden die tatsächlichen Aufgaben, Führungsverantwortung, Reise-, Labor-, Außen- und körperliche Tätigkeitsanteile.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Ungefähr 80 Prozent des Nettoeinkommens können als Orientierung dienen. Maßgeblich sind die persönliche Versorgungslücke und die Angemessenheitsgrenzen des Versicherers.

Warum ist die Nachversicherung wichtig?

Nach dem Berufseinstieg können Einkommen und Bedarf deutlich steigen. Gute Regeln ermöglichen Erhöhungen ohne erneute Gesundheits- und möglichst ohne erneute Risikoprüfung.

Sind zwei BU-Verträge sinnvoll?

Bei hohen Renten kann eine Aufteilung Vorteile bieten. Sie ist aber keine pauschale Empfehlung; Bedingungen, Kosten, Angemessenheitsgrenzen und Meldepflichten müssen geprüft werden.

Sollte die BU schon im Studium abgeschlossen werden?

Ein früher Abschluss kann wegen Alter und Gesundheit vorteilhaft sein. Wichtig sind eine passende Studentenklausel und flexible Erhöhungsmöglichkeiten.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für Akademiker sehr wichtig

Akademiker sollten allerdings einige wichtige Punkte beachten.