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Steuer und BU-Rente

Berufs­unfähigkeits­versicherung und Steuer

Die steuerliche Behandlung einer BU-Versicherung hängt stark davon ab, ob es sich um eine private BU, eine Rürup-Kombination, Riester oder betriebliche Altersvorsorge handelt.

Hinweis Keine steuerliche Beratung. Bei Steuerfragen bitte Steuerberater fragen. BU-Vergleich anfordern

Das Wichtigste zuerst

Kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen

Ja, Beiträge können grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden. Eine zusätzliche Steuerersparnis entsteht bei einer privaten SBU aber häufig nicht, weil die Höchstbeträge der sonstigen Vorsorgeaufwendungen meist bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich ein Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Personen, die ihre Krankenversicherung vollständig selbst tragen, regelmäßig 2.800 Euro.

Wie Beiträge und spätere BU-Rente behandelt werden, hängt von der Vertragsform ab. Private SBU und BUZ, Basisrente, Riester und betriebliche Altersversorgung müssen getrennt betrachtet werden. Steuerlich „absetzbar“ bedeutet außerdem nicht, dass das Finanzamt den Beitrag erstattet, sondern nur, dass sich gegebenenfalls das zu versteuernde Einkommen vermindert.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Persönliche Besteuerung, Altverträge und Krankenversicherungsstatus sollten steuerlich beziehungsweise sozialversicherungsrechtlich geprüft werden.

Beiträge und Leistung trennen

BU-Versicherung und Steuer im Überblick

VertragsformBeitragsphaseBU-Rente
Private SBU oder private BUZSonstige Vorsorgeaufwendungen; praktisch oft keine zusätzliche Wirkung wegen ausgeschöpfter HöchstbeträgeErtragsanteil nach voraussichtlicher Rentendauer als steuerliche Bemessungsgrundlage
Basisrente/Rürup mit BUZAltersvorsorgeaufwendungen innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und HöchstbeträgeNachgelagerte Besteuerung nach dem für das Jahr des Rentenbeginns geltenden Besteuerungsanteil
Riester mit BU-SchutzFörderung innerhalb der Riester-RegelnSoweit auf geförderten Beiträgen beruhend grundsätzlich nachgelagert steuerpflichtig
bAV/DirektversicherungInnerhalb der Grenzen regelmäßig steuerlich, teilweise auch sozialversicherungsrechtlich gefördertRegelmäßig nachgelagert steuerpflichtig; gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können hinzukommen

Schicht 3

Private BU-Rente versteuern: Der Ertragsanteil

Bei einer privaten SBU oder privaten BUZ gehört nicht die gesamte ausgezahlte Rente zur steuerlichen Bemessungsgrundlage. Maßgeblich ist grundsätzlich der Ertragsanteil einer abgekürzten Leibrente nach § 55 EStDV. Er richtet sich nach der voraussichtlichen Dauer vom Rentenbeginn bis zum vereinbarten Ende der BU-Leistung.

Voraussichtliche RentendauerErtragsanteilBei 2.000 Euro BU-Rente steuerlich anzusetzen
10 Jahre12 %240 Euro monatlich
15 Jahre16 %320 Euro monatlich
20 Jahre21 %420 Euro monatlich
25 Jahre26 %520 Euro monatlich
30 Jahre30 %600 Euro monatlich

Die letzte Spalte ist nicht die zu zahlende Steuer. Sie zeigt nur den Betrag, der grundsätzlich in die persönliche Einkommensteuerberechnung einfließt. Ob und wie viel Steuer tatsächlich entsteht, hängt unter anderem von weiteren Einkünften, Grundfreibetrag, Familienstand und persönlichen Abzügen ab.

Schicht 1

Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente mit BUZ

Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und Steuer

Eine BUZ kann innerhalb einer zertifizierten Basisrente steuerlich als Altersvorsorgeaufwendung berücksichtigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der auf die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit entfallende Beitragsanteil muss dabei grundsätzlich weniger als die Hälfte des Gesamtbeitrags ausmachen.

Im Leistungsfall gilt nicht die Ertragsanteilsbesteuerung der privaten SBU. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem die BU-Rente beginnt. Deshalb müssen Bruttorente und erwartete Nettolücke bei Berufsunfähigkeit gemeinsam betrachtet werden. Steuerersparnis in der Beitragsphase, Bindung der Basisrente, Gesamtbeitrag und spätere Besteuerung gehören in eine Gesamtberechnung.

Schicht 2

BU-Rente aus bAV und Direktversicherung versteuern

Beiträge einer betrieblichen Absicherung können innerhalb der gesetzlichen Grenzen aus dem Bruttoeinkommen finanziert werden. Im Leistungsfall wird die daraus gezahlte BU-Rente regelmäßig nachgelagert besteuert. Bei gesetzlich Krankenversicherten können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Die konkrete Behandlung hängt jedoch von Durchführungsweg, Finanzierung, Versicherungsstatus und gegebenenfalls dem Alter des Vertrags ab. „Immer 100 Prozent Steuer plus Sozialabgaben“ ist deshalb als allgemeine Aussage zu grob. Bei einer privaten BU-Rente können für freiwillig gesetzlich Versicherte ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge relevant sein; bei Pflichtversicherten ist die Einordnung anders. Entscheidend ist die tatsächliche Nettorente.

Richtig zuordnen

Wo wird die BU in der Steuererklärung eingetragen?

  • Private SBU: Anlage Vorsorgeaufwand, Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Private BUZ: Zuordnung richtet sich nach der Hauptversicherung und der ausgewiesenen Beitragsaufteilung.
  • Basisrente mit BUZ: Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung.
  • Riester: innerhalb der dafür vorgesehenen Riester-Angaben.
  • bAV: Förderung erfolgt regelmäßig bereits über die Gehaltsabrechnung; eine gesonderte Eintragung des Beitrags ist dann normalerweise nicht erforderlich.

Auf eine feste Zeilennummer verzichten wir bewusst, weil Formulare und elektronische Eingabemasken geändert werden können. Maßgeblich sind die Jahresbescheinigung des Versicherers und die Vertragsart.

Netto vergleichen

Nicht nur den Steuervorteil betrachten

Wir vergleichen Bedingungen, Brutto- und Nettobeitrag, Rentenhöhe, Laufzeit und die voraussichtliche Nettorente im Leistungsfall.

Häufige Fragen

FAQ zu Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer

Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

Beiträge einer privaten BU können als sonstige Vorsorgeaufwendungen angegeben werden. Wegen häufig ausgeschöpfter Höchstbeträge entsteht daraus aber oft keine zusätzliche Steuerersparnis.

Wie wird eine private BU-Rente versteuert?

Grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil. Dessen Höhe richtet sich nach der voraussichtlichen Rentendauer; dieser Anteil ist lediglich die Bemessungsgrundlage.

Wie wird eine BU-Rente aus einer Basisrente versteuert?

Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Die Behandlung unterscheidet sich deutlich von einer privaten SBU.

Muss eine BU-Rente aus der bAV versteuert werden?

Sie wird regelmäßig nachgelagert besteuert. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen; Altvertrag und Versicherungsstatus sind zu prüfen.

Wo wird die BU in der Steuererklärung eingetragen?

Eine private SBU gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für Basisrente, Riester und bAV gelten andere Zuordnungen. Feste Zeilennummern können sich ändern.

Ist die steuerlich günstigste BU automatisch die beste?

Nein. Ausreichende Nettorente, gute Bedingungen, Versicherbarkeit, Laufzeit und dauerhaft tragbarer Beitrag sind wichtiger als ein isolierter Steuervorteil.