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Berufs­unfähigkeits­versicherung Steuer



Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer


Die hier gemachten Angaben sind nicht als steuerliche Beratung zu verstehen. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen steuerlichen Berater, bspw. einen Steuerberater!

Kann die BU Versicherung steuerlich abgesetzt werden?

Der Beitrag zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung der Schicht 3 (private selbstständige BU-Versicherung) ist grundsätzlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen beschränkt sind. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge zu Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen. Diese Höchstbeträge belaufen sich für Arbeitnehmer auf 1900,-- Euro jährlich und für Selbstständige auf 2800,-- Euro jährlich. Meist sind diese Höchstbeträge jedoch schon durch die Krankenversicherung und Pflegeversicherung erreicht.
Andere Varianten unterliegen einer anderen Regelung der steuerlichen Absetzbarkeit.

Hieraus wird deutlich, dass der Beitrag für die BU Versicherung meist nicht steuerlich absetzbar ist, sofern es sich um eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung der sogenannten Schicht 3 handelt. Anders sieht es aus, wenn die BU Versicherung mit einer Rentenversicherung der Schicht 1, also der Rürup-Rente gekoppelt ist.
Absetzbarkeit der BU-Versicherung in Verbindung mit einer Rürup-Rente
Die Beiträge zu einer Rürup-Rente können für Alleinstehende im Jahr 2020 bis zu 25.046,-- Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hiervon werden 90 % als steuerlich absetzbare Sonderausgaben anerkannt. Dies sind 2020 22.541,-- Euro. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaft gelten die doppelten Summen. Verheiratete oder Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können also Beiträge zur Rürup-Rente in Höhe 50.092,-- Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, hiervon werden auch 90 % steuerlich anerkannt, dies sind 45.082,--Euro.
Mit der Rürup-Rente kann ebenfalls eine Berufs­unfähigkeits­versicherung verbunden werden.

Rürup-Rente mit BU Versicherung

Ein Vorteil der Verbindung Rürup-Rente und Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der hohe Betrag der bei der Steuer abgesetzt werden kann. Hierzu sind allerdings einige Voraussetzungen notwendig. So muss der Beitrag der Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung (BUZ) in dieser Kombination weniger als 50 % des Gesamtbeitrags betragen. Ist der Anteil des Beitrags der BU Versicherung höher oder gleich 50 % des Gesamtbeitrags, kann der komplette Vertrag nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
Was man unter einer Rürup-Rente mit einer BUZ-Versicherung versteht
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge. Es handelt sich um eine Rentenversicherung auf privater Basis, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, damit eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist.
Diese Voraussetzungen zur steuerlichen Absetzbarkeit sind aber auch gleichzeitig der größte Nachteil der Rürup-Rente.
Die Rürup Rente muss folgende Voraussetzungen enthalten: Sie muss eine lebenslange Rente auszahlen. Sie darf nicht vererbbar sein. Sie ist nicht beleihbar. Der Rentenbeginn darf frühestens das 60. Lebensjahr sein. Eine Kapitalauszahlung darf nicht vorgesehen sein und schließlich darf sie auch nicht übertragbar sein. Es handelt sich also um eine sehr unflexible Art der Altersvorsorge.
Ein weiterer Nachteil der Kombination Rürup-Rente und Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die ausgezahlte Rente sehr hoch besteuert wird.

Riester-Rente und BU-Versicherung

Eine Riester-Rente der Schicht 2 kann ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung kombiniert werden. Kombiniert man die Riester Rente mit einer BU-Versicherung (Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung - BUZ), werden 15 % des gesamten Beitrags in den Teil der BUZ-Versicherung gezahlt. Die restlichen 85 % des Beitrags werden für den Anteil der Altersvorsorge genutzt. Was gut klingt, muss allerdings auch nicht zwangsläufig gut sein. Denn mit 15 % des in die BU Versicherung einfließenden Beitrags wird niemals eine ausreichend hohe Absicherung der Arbeitskraft erlangt und zusätzlich wird die Altersvorsorge geschmälert. Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung ist also erforderlich, um den Wert der Arbeitskraft richtig abzusichern.
Man sollte sich also überlegen, ob diese Kombination sinnvoll ist.

BU-Versicherung steuerlich

Berufs­unfähigkeits­versicherung in Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge (bAV)
In einer Direktversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann ebenfalls eine Kombination von Altersvorsorge und BU Versicherung abgeschlossen werden. Die staatliche Förderung einer solchen Direktversicherung besteht darin, dass der Beitrag hierzu von Bruttolohn abgezogen wird. Hierdurch ergibt sich ein geringerer Bruttolohn und auch geringere Sozial­versicherungs­beiträge. Bis zu einem Beitrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge zur Direktversicherung im Rahmen der bAV steuer- und sozialversicherungsfrei. Seit 01. Januar 2018 ist es möglich, weitere vier Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze steuerfrei in die bAV einzahlen, diese zusätzlichen vier Prozent sind allerdings nicht sozialversicherungsfrei.

Steuerliche Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen Kombinationen der BU-Versicherung

private BU-Versicherung - Kombination mit Rürup Rente - Kombination mit Riester Rente - Kombination in der bAV
private Berufs­unfähigkeits­versicherung:
Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge:
Nachteil: Die Beiträge können in der Steuererklärung im Rahmen der Vorsorgeaufwendung zwar steuerlich geltend gemacht werden, in der Praxis kommt eine steuerliche Absetzbarkeit in der Regel allerdings nicht zum Tragen, da die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
Vorteile: Bei Auszahlung der versicherten Berufs­versicherungs­rente ist nur ein geringer Anteil zu versteuern, da hier eine Ertragsanteils­besteuerung zum Tragen kommt.

Rürup Rente mit BU-Versicherung:
Nachteil: Die Besteuerung der Rente aus der eingeschlossenen Berufs­unfähigkeits­versicherung ist sehr hoch. Kommt eine Rente aus der BU Versicherung zur Auszahlung, ist hiervon im Jahr 2020 ein 80-prozentiger Anteil voll einkommenssteuer­pflichtig. Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt bis zum Jahr 2040 jährlich um ein Prozent, sodass im Jahr 2040 eine ausgezahlte BU-Rente aus einem Rürup Rentenvertrag zu 100 % der Einkommenssteuer unterliegt.
Hierdurch sinkt die Nettorente im Fall einer Berufs­unfähig­keit extrem.
Vorteil: Solange keine Berufsunfähigkeit vorliegt, sind die Beiträge bis zu hohen Grenzen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Riester Rente mit Berufs­ufähigkeits­versicherung:
Nachteil: Im Falle einer Auszahlung der Berufs­unfähigkeits­rente ist diese voll zu versteuern. Die Kombination Riester-Rente mit BU Versicherung schmälert die Höhe der Altersvorsorge und die versicherte BU-Rente ist zu gering.
Vorteil: Wir sehen in dieser Kombination keine echten Vorteile.

Berufs­unfähigkeits­versicherung in Verbindung mit Direktversicherung (bAV):
Nachteil: Volle Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall. Rente unterliegt den Beiträgen der Sozialversicherung.
Vorteil: Beitragszahlung steuerfrei und sozialabgabenfrei im Rahmen der Höchstbeiträge.



Steuer und Berufsunfähigkeitsversicherung


Betrachtung der Berufs­unfähig­keits­versicherung unter sozialversicherungs­rechtlichen Gesichtspunkten

Sozialabgaben bei Bezug einer BU-Rente

Haben Sie eine BU Versicherung im Rahmen einer bAV Direktversicherung abgeschlossen und kommt hieraus eine BU-Rente zur Auszahlung, ist diese in voller Höhe sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, von der BU-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Dies schmälert die ausgezahlte Rente zusätzlich. Denn die BU-Rente aus einer solchen Versicherung ist auch voll steuerpflichtig in der Einkommenssteuer.

pflichtversicherte Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen
Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, zahlt in der Regel keine Krankenkassen­beiträge auf die bezogene BU-Rente einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung der Schicht 3. Die Krankenkasse wird jedoch eine Statusprüfung durchführen und entsprechend der Einkommenssituation entscheiden, ob der Rentenbezieher weiterhin pflichtversichert bleibt oder in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss. Weiter pflichtversichert bleibt der Bezieher der BU-Rente zum Beispiel, wenn er auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht. Freiwillig gesetzlich versichert wird er hingegen dann, wenn die BU-Rente aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung die einzige einzige Einkommensquelle ist. in letzterem Fall können Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung anfallen.

freiwillig versicherte Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und eine private Berufs­unfähigkeits­rente bezieht, muss auf die bezogene BU-Rente Krankenkassenbeiträge zahlen, da die Rente zu den beitragspflichtigen Einnahmen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gehört. Dies verringert die bezogene BU-Rente je nach Krankenkasse um zirka zwischen 17 % und 19 %.
Tipp: Trifft dies auf Sie zu, suchen Sie sich eine sozialversicherungs­pflichtige Tätigkeit, die weder der Qualifikation noch dem Lebensstandard Ihres vorherigen Berufs entspricht. Somit sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und die BU-Rente ist beitragsfrei bezüglich der Krankenversicherungs­beiträge.

Steuerliche Betrachtung der Berufs­unfähigkeits­versicherung

  Private BU-Versicherung
Schicht 3
Rürup-Rente mit BUZ
(Schicht 1)
Riester-Rente mit BUZ
(Schicht 2)
Direktversicherung (bAV)
mit BUZ
Steuer      
während Beitragszahlung Beitrag absetzbar im Rahmen Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen Als Sonderausgaben bis zur Höhe von 22.541,-- / 45.082,-- Euro absetzbar Beitrag Riester-Rente ist zu 2100,-- Euro jährlich steuerlich absetzbar (inkl. Zulagen) Abzug vom Bruttolohn, steuerfrei im Rahmen der Höchstbeträge
während Auszahlung BU-Rente nur Ertragsanteil* wird versteuert - Rest steuerfrei bei Beginn Auszahlung in 2020 sind 80 % der BU-Rente zu versteuern, steigend auf 100 % Versteuerung in 2040 BU-Renten werden zu 100 % versteuert BU-Rente zu 100 % zu versteuern + Sozialabgaben auf BU-Rente
* Ertragsanteil: Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente bei Rentenbeginn. In der nachstehenden Tabelle hierzu einige Beispiele bei einer BU-Rente von 2000,-- Euro monatlich.
Restlaufzeit Rente bei Rentenbeginn Ertragsanteil zu versteuern steuerfrei
25 Jahre 26 % 520,-- Euro 1480,-- Euro
20 Jahre 21 % 420,-- Euro 1580,-- Euro
15 Jahre 16 % 320,-- Euro 1680,-- Euro
10 Jahre 12 % 240,-- Euro 1760,-- Euro

Wie man aus der oben stehenden Tabelle ersehen kann, bleibt der größte Teil der ausgezahlten Berufs­unfähigkeits­rente steuerfrei, wenn es sich um eine Rente aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung handelt.

Fazit zu BU Versicherung und Steuer

Eine Riester-Rente in Kombination mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung erscheint kaum zweckmäßig. Es fließen lediglich 15 Prozent des Beitrags der Riester Rente in den Beitragsanteil der BU Versicherung ein. Dies reicht nicht aus, um eine vernünftige und angemessene Höhe der Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erzielen.
Zudem muss die bezogene BU-Rente voll versteuert werden.

Die Rürup-Rente mit einer BUZ-Versicherung bietet zwar eine hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur steuerlichen Absetzbarkeit und der hohen Versteuerung der Berufs­unfähigkeits­rente als Absicherung der Arbeitskraft eher ungeeignet und sollte von der BU-Versicherung getrennt sein.

Eine Direktversicherung (bAV) mit einer BU-Versicherung als Abzug vom Bruttolohn hat den Vorteil, dass während der Beitragszahlung die Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei sind, aber im Leistungsfall die BU-Rente voll versteuert wird und Sozialabgaben auf die BU-Rente gezahlt werden müssen.

Die private selbstständige Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, wenn überhaupt nur im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen absetzbar, bietet jedoch im Leistungsfall eine nur sehr geringe Versteuerung der ausgezahlten BU-Rente.

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte vor Allem dazu dienen, im Falle einer Berufsunfähigkeit eine ausreichend hohe finanzielle Sicherheit zu bieten. Die steuerliche Absetzbarkeit des Beitrags sollte nicht die oberste Priorität bei der Wahl der Form der BU Versicherung sein.
Wichtiger ist unseres Erachtens nach, was von einer BU-Rente bei Auszahlung netto übrig bleibt.
Da die Verbindung Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Riester-Rente, Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge als Direktversicherung (bAV) jeweils eine sehr hohe Besteuerung und teilweise auch eine Sozialabgaben­pflicht bei Auszahlung der BU-Rente mit sich bringt, ist bezüglich der Versteuerung einer bezogenen Berufs­unfähigkeits­rente die private BU Versicherung als selbstständige Versicherung die Variante mit der höchsten Nettorente.

Infos zur

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Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte auch in steuerlicher Hinsicht betrachtet werden!
Je nach der Form der BU-Versicherung ist hierauf eine höhere Steuer zu zahlen!

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