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Dread-Disease Versicherung
Schwere Krankheiten Versicherung



Dread-Disease Versicherung


Dread-Disease Versicherung
Die Schwere Krankheiten Versicherung

Was Dread-Disease Versicherung bedeutet
Eine Dread-Disease Versicherung ist eine Absicherung für den Fall einer schweren Krankheit. Im Gegensatz zu einer Berufs­unfähig­keits­versicherung, Erwerbs­unfähig­keits­versicherung oder der Grund­fähig­keits­versicherung wird bei der Dread-Disease Versicherung keine monat­liche Rente im Leistungs­fall gezahlt, sondern eine ein­malige Summe.
Den Leistungs­fall löst bei der Dread-Disease Versicherung die versicherte Krankheit aus. Welche Krank­heiten und in welcher Schwere die Leistung auslöst, ist genau in den Versicherungs­bedingungen geregelt und von Angebot zu Angebot verschieden. Oft wird von Versicherungs­vertretern und Versicherungs­maklern die Dread-Disease Versicherung als Alter­native zur BU-Versicherung empfohlen. Eine wirkliche Alter­native zu einer Berufs­unfähig­keits­versicherung ist die Dread-Disease Versicherung jedoch nicht. Ehe man eine Dread-Disease-Versicherung abschließt, sollte man eine BU Voranfrage stellen.

Ungefähr 300000 Personen erleiden jährlich in Deutsch­land einen Herz­infarkt, 200000 einen Schlag­anfall. Rund 500000 Menschen in Deutsch­land erkranken jährlich an Krebs. Eine Dread-Disease Versicherung deckt gerade diese Krank­heiten ab. Die Einmal­zahlung kann für medizi­nische Behand­lungen genutzt werden, die von der Kranken­versicherung nicht bezahlt werden oder auch für einen aufgrund der Erkrankung not­wendigen Umbau der Wohnung oder des Hauses genutzt werden.
Die Dread-Disease Versicherung ist jedoch in Deutsch­land noch relativ unbekannt. Dies liegt zum einen daran, dass es sich bei der Dread-Disease Versicherung um eine relativ junge Versicherungs­sparte in Deutsch­land handelt und zum anderen, dass sich nur wenige Vermittler wirklich mit dem Thema schwere Krank­heiten Absicherung beschäf­tigen.

Welche Krank­heiten in der Dread-Disease Versicherung versichert sind

Welche Krank­heiten in der Dread-Disease Versicherung versichert sind, ist von Angebot zu Angebot sehr unter­schiedlich. So sind beispiels­weise bei der irischen Tochter­gesell­schaft Eagle Star der Zurich Versicherung in dem Tarif Krank­heits­schutz­brief 66 Krank­heiten versichert. Bei der Bayerische Versicherung im Tarif Premium Protect sind jedoch nur 38 Krank­heiten versichert. Allein das Auftreten der versicherten Krank­heit und die Diagnose der Krank­heit hat jedoch noch keine Aus­zahlung der Versicherungs­leistung zur Folge. In den Versicherungs­bedingungen der einzelnen Angebote ist genau fest­geschrieben, welches Stadium die versicherte Krank­heit erreicht haben muss, damit die Aus­zahlung der Versicherungs­summe erfolgt. Dies macht die Beratung, welches Angebot für wen geeignet ist äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Ist es besser ein Angebot zu wählen, das möglichst viele Krank­heiten abdeckt oder das mit der kunden­freund­lichsten Defi­nition von Krebs oder Schlag­anfall?

Dread-Disease Versicherung Absicherung bei schweren Krankheiten

Welche Krank­heiten in der Dread-Disease Versicherung im Tarif "erwei­terter Krank­heits­schutz­brief" der irischen Tochter­gesell­schaft Eagle Star der Zurich Versicherung versichert sind, wird im Folgenden aufge­führt. Im "erweiterten Krank­heits­schutz­brief" der Eagle Star Versicherung sind ins­gesamt 66 Krank­heiten versichert. Unter Krank­heiten versteht die Eagle Star Versicherung auch und sonstige medizi­nisch not­wendige Maß­nahmen, die einen Anspruch auf die Leistung auslösen können. Eine Teil­leistung wird in diesem Tarif der Dread-Disease Versicherung bereits bei einem geringeren Schwere­grad bestimmter Erkran­kungen gezahlt. Die Teil­leistung beträgt 25.000 Euro pro Versicherungs­fall. Insgesamt wird jedoch die Versicherungs­summe gezahlt. Ob im kon­kreten Einzel­fall die Teil­leistung oder die Voll­leistung gezahlt wird, hängt vom Schwere­grad der Erkran­kung ab. Maß­geblich sind jedoch immer die aktuellen Versicherungs­bedingungen.

Eagle Star - erwei­terter Krank­heits­schutz­brief

Tumor­erkran­kungen

- Krebs
- Gut­artiger Gehirn­tumor
- Gut­artiger Rücken­markstumor
- Carcinoma in situ der Speise­röhre1
- Duktales Carcinoma in situ der Brust1
- Niedrig-malignes Prostata­karzinom1
- Sonstige niedrig-maligne Tumoren1

Ent­zündliche Erkran­kungen

- Chronische rheuma­toide Arthritis
- Syste­mischer Lupus Erythe­matodes
- Schwerer Morbus Crohn1
- Colitis ulcerosa1
- Chronische Bauch­speichel­drüsen­entzündung1

Erkran­kungen, die durch den Verlust wichtiger Körper­teile oder -funktionen gekenn­zeichnet sind

- Blind­heit / erheb­licher Verlust der Seh­fähig­keit2
- Schwer­hörigkeit
- Verlust der Sprache
- Verlust von Händen oder Füßen
- Lähmung von Armen und Beinen
- Verlust der selbst­ständigen Lebens­führung
- Muskel­dystrophie

Erkran­kungen des Gehirns oder des Nerven­systems

- Schlag­anfall
- Parkinson-Krank­heit
- Alzheimer-Krank­heit und Demenz
- Multi­system­atrophie
- Progressive supra­nukleäre Blick­parese
- Creutz­feld-Jakob-Krank­heit
- Multiple Sklerose2 - Erkran­kungen und Schädi­gungen des zentralen Nerven­systems
- Kinder­lähmung
- Bakte­rielle Menin­gitis (Hirn­haut­entzündung)
- Enze­phalitis (Gehirn­ent­zün­dung)
- Hirn­abszess1
- Intra­kranielles Aneurysma1
- Zere­brale arterio­venöse Malde­formation1

Sonstige schwere Erkran­kungen

- Apla­stische Anämie
- Asbestose
- Intensiv­behandlung
- Koma
- Leber­versagen
- Lungen­erkrankung
- Moto­neuron-Krank­heit
- amyotrophe Lateral­sklerose (ALS)
- primäre Lateral­sklerose
- progressive Bulbär­paralyse
- progressive, spinale Muskel­atrophie
- Nieren­versagen
- Polytrauma infolge eines schweren Unfalls
- Entfernung eines Lungen­flügels
- Trans­plantation von Knochen­mark sowie großer Organe
- Trauma­tische Kopf­verletzung
- Diabetes Typ 11
- Einfache Lobek­tomie1
- Syringo­melie oder Syringo­bulbie1

Fußnoten­erläute­rung

1 Die Teil­leistung beträgt 25.000 EUR je Versicherungs­fall. Insge­samt wird maximal die verein­barte Voll­leistung erbracht.
2 Vom Schwere­grad der Erkran­kung ist abhängig, ob im konkreten Einzel­fall die Voll­leistung oder die Teil­leistung ausge­zahlt wird.

Kann eine Dread-Disease Versicherung eine Alter­native für eine BU-Versicherung sein?

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung hat den Zweck, die finan­zielle Lücke auszu­gleichen, die bei einer Berufs­unfähig­keit entsteht. In der Regel zahlt die BU-Versicherung die verein­barte Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist seinen zuletzt ausge­übten Beruf zu mehr als 50 % auszu­üben. Die Ursache für die Berufs­unfähig­keit kann hierbei Krank­heit, Körper­verletzung oder ein nicht alters­entsprech­ender Kräfte­verfall sein. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Krank­heit der Auslöser für die Berufs­unfähig­keit ist. Die Ursache für eine Berufs­unfähig­keit kann auch ein Unfall sein.
Eine Dread-Disease Versicherung zahlt hingegen nur dann die Versicherungs­leistung, wenn eine der klar definierten Krank­heiten diag­nosti­ziert wird und diese dem versicherten Schwere­grad entspricht. Weiterhin zahlt eine Dread-Disease Versicherung eine versicherte Summe als Einmal­zahlung aus. Um die finan­zielle Lücke, die bei einer lang andauernden Berufs­unfähig­keit entsteht auszu­gleichen, muss die Versicherungs­summe der Dread-Disease Versicherung sehr hoch sein.
Aus diesen Gründen kann eine Dread-Disease Versicherung keine echte Alter­native zu einer BU-Versicherung sein, wohl aber eine sinn­volle Ergänzung zu einer Berufs­unfähig­keits­versicherung.



Schwere-Krankeiten-Versicherung, die Dread-Disease Versicherung


Hinweise und Tipps zur Dread-Disease Versicherung
Schwere Krank­heiten Versicherung

Was bei der Dread-Disease Versicherung wichtig ist

Die Dread-Disease Versicherung ist nicht an Karenz­zeiten gebunden. Das heißt, die Versicherungs­leistung wird fällig mit der Diagnose der versicherten Krank­heit. Ob eine Berufs­unfähig­keit hierbei vorliegt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Es erfolgt eine Einmal­zahlung in einer Summe, die nicht zweck­gebunden verwendet werden kann.
Im Gegen­satz zu der Berufs­unfähig­keits­versicherung können auch Personen mit psychischen Vor­erkran­kungen eine Dread-Disease Versicherung abschließen. In der Dread-Disease Versicherung sind psychische Erkran­kungen und Erkran­kungen des Skeletts meist nicht versichert. Wird man also beispiels­weise wegen einer Depression oder eines Band­scheiben­vorfalls berufs­unfähig, würde eine

Berufs­unfähig­keits­versicherung die versicherte BU-Rente zahlen, aus einer Dread-Disease Versicherung wird keine Leistung fällig. Wie hieraus sehr deutlich wird, deckt die Dread-Disease Versicherung nur einen sehr geringen Anteil der Ursachen einer Berufs­unfähig­keit ab. Auch Unfälle sind in der Dread-Disease Versicherung nicht versichert. Somit sind die häufig­sten Ursachen berufs­unfähig zu werden in der Dread-Disease Versicherung nicht abgedeckt.
Um die finan­zielle Lücke, die bei einer Berufs­unfähig­keit entsteht lang­fristig abzu­decken, müsste eine sehr hohe Versicherungs­summe der Dread-Disease Versicherung abge­schlossen werden, aber es besteht nur eine sehr lücken­hafte Abdeckung gegen Berufs­unfähig­keit, da nicht die Fähig­keit seinen Beruf auszu­üben abge­sichert ist, sondern ledig­lich der Eintritt bestimmter, genau defi­nierter Krank­heiten.

Da die Berufs­unfähig­keits­versicherung ein wesent­lich breiteres Leistungs­spektrum als die Dread-Disease Versicherung hat, ist diese der Dread-Disease Versicherung zur Absicherung der Arbeits­kraft in jedem Fall vorzu­ziehen. Außer der Dread-Disease Versicherung werden als Alter­native zur Berufs­unfähig­keits­versicherung oft auch noch die Erwerbs­unfähig­keits­versicherung, die Grund­fähig­keits­versicherung oder die Multi-Risk Versicherung empfohlen. Alle diese Alter­nativen sind jedoch kein wirk­licher Ersatz für eine Berufs­unfähig­keits­versicherung. Nur eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ist die richtige und opti­male Absicherung der Arbeits­kraft. Vergleichen Sie die Berufs­unfähig­keits­versicherung mit unserem Vergleichs­rechner für die BU-Versicherung.
Eine Dread-Disease Versicherung ist jedoch eine sehr sinn­volle Ergänzung zur Berufs­unfähig­keits­versicherung.

Eine lange Versicherungs­dauer ist wichtig

Eine Dread-Disease Versicherung sollte mit einer langen Lauf­zeit abge­schlossen werden. Viele der versicherten Krank­heiten treten oft erst in einem höheren Alter auf. Dennoch ist man auch in einem jüngeren Alter nicht vor dem Eintritt einer versicherten Krank­heit sicher. Deshalb gilt auch für den Abschluss einer Dread-Disease Versicherung: Eine Dread-Disease Versicherung sollte so jung wie möglich und mit einer möglichst langen Lauf­zeit abge­schlossen werden.

BU-Versicherung
mehr Infor­mationen

Dread-Disease Versicherung

Eine Dread-Disease Versicherung ist keine echte Alter­native für eine Berufs­unfähig­keits­versicherung.
Als zusätz­liche Absicherung zur BU-Versicherung ist sie jedoch empfeh­lenswert.

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