Zertifizierter Berater für Arbeitskraftabsicherung
Sicherer erster Leistungsantrag: Unterstützung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei – kostenlos mit unserem exklusiven Leistungszertifikat
Exklusiver Service bei Abschluss über uns

Leistungszertifikat: Unterstützung beim ersten BU-Leistungsantrag

Im Leistungsfall kommt es auf vollständige, nachvollziehbare Angaben und die richtigen Unterlagen an. Das Leistungszertifikat ermöglicht unter seinen Voraussetzungen Unterstützung durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei – ohne zusätzliche Kosten für den ersten Leistungsantrag.

Kurz erklärt

Was das Leistungszertifikat für Sie bedeutet

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung über FinanzService Weinand abschließt, erhält ein persönliches Leistungszertifikat. Es beschreibt die Möglichkeit, beim ersten Leistungsantrag die Unterstützung einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.

Der Service begleitet die Vorbereitung des Antrags. Er ersetzt weder die Entscheidung des Versicherers noch garantiert er eine Leistung.

Muster des Leistungszertifikats für Unterstützung beim ersten BU-Leistungsantrag
Musterabbildung. Maßgeblich sind das persönlich ausgestellte Zertifikat und seine Voraussetzungen.

Abschluss über uns

Bei einem Neuabschluss über FinanzService Weinand erhalten Sie das Leistungszertifikat.

Erster Leistungsantrag

Unterstützt wird die Vorbereitung des ersten Antrags auf die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung.

Spezialisierte Anwaltskanzlei

Die Begleitung erfolgt durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und nicht durch den Versicherer.

Leistungsumfang

Wobei die Anwaltskanzlei unterstützt

Ein BU-Leistungsantrag ist regelmäßig umfangreich. Die Unterstützung setzt dort an, wo Angaben, Nachweise und die Darstellung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zusammengeführt werden müssen.

UnterstützungKlare Grenze
Beratung durch die Anwaltskanzlei beim Ausfüllen des ersten LeistungsantragsKeine Entscheidung über den Versicherungsanspruch
Hinweise zu benötigten Unterlagen und NachweisenKeine Garantie für Anerkennung oder Auszahlung
Prüfung, ob die Unterlagen für die Antragstellung ausreichenKeine unbegrenzte anwaltliche Vertretung für spätere Streitigkeiten
Vorbereitung bis zur Einreichung beim VersichererKeine Versicherungsleistung und kein Bestandteil der Tarifbedingungen

Ablauf

So nutzen Sie den Leistungsservice

Zertifikat bereithalten

Sie wenden sich im möglichen Leistungsfall mit dem ausgestellten Zertifikat und den dort genannten Vermittlerangaben an die Anwaltskanzlei.

Formular und Unterlagen zusammentragen

Die benötigten Angaben, beruflichen Informationen und medizinischen Unterlagen werden strukturiert vorbereitet.

Antrag fachlich vorbereiten

Die Anwaltskanzlei unterstützt beim Ausfüllen und prüft, welche Nachweise für die Einreichung erforderlich beziehungsweise ausreichend sind.

Beim Versicherer einreichen

Der eingeschlossene Service endet grundsätzlich, wenn der mit Unterstützung ausgefüllte erste Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht ist.

Voraussetzungen

Ab wann gilt das Leistungszertifikat?

Für neu abgeschlossene Verträge gilt das Leistungszertifikat sofort. Bei Bestandsübertragungen sind Wartezeiten einzuhalten.

Wichtig: Unterstützung ist keine Leistungsgarantie

Ob Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt und eine Rente gezahlt wird, entscheidet der Versicherer anhand der Versicherungsbedingungen und des konkreten Einzelfalls. Das Leistungszertifikat verbessert die Vorbereitung des ersten Antrags, verspricht aber weder eine Anerkennung noch eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder Auszahlung.

Beratung und Service

Persönliche Begleitung über den Vertragsabschluss hinaus

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll nicht nur beim Abschluss passen. Entscheidend ist auch, dass Sie im Leistungsfall einen klaren Ansprechpartner und einen nachvollziehbaren Weg für den ersten Antrag haben.

Die Top-Makler-Kennzeichnung des Deutschen Maklerverbunds ist ein eigenständiger Hinweis auf Beratungsqualität, Prozesse und Service. Sie ist weder Herausgeber noch Voraussetzung des Leistungszertifikats.

Top-Makler-Kennzeichnung des Deutschen Maklerverbunds für FinanzService Weinand

Häufige Fragen

Fragen zum Leistungszertifikat

Was ist das Leistungszertifikat?

Es dokumentiert einen zusätzlichen Service: Unter den dort genannten Voraussetzungen unterstützt eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beim ersten Leistungsantrag.

Ist das Leistungszertifikat Bestandteil der Versicherung?

Nein. Es handelt sich um einen gesonderten Service und nicht um eine Leistung oder Vertragsbedingung des Versicherers.

Ist die Unterstützung kostenlos?

Für einen über uns abgeschlossenen Vertrag ist die beschriebene Unterstützung nach Maßgabe des ausgestellten Zertifikats ohne zusätzliche Kosten vorgesehen.

Was übernimmt die spezialisierte Anwaltskanzlei?

Sie unterstützt beim Ausfüllen des ersten Leistungsantrags und bei der Frage, welche Unterlagen benötigt werden und ob diese für die Antragstellung ausreichen.

Garantiert das Zertifikat die Anerkennung der Berufsunfähigkeit?

Nein. Über den Leistungsanspruch entscheidet der Versicherer nach Vertrag, Bedingungen und Einzelfall. Das Zertifikat ist keine Leistungs- oder Erfolgsgarantie.

Gilt der Service für jeden Vertrag?

Für neu abgeschlossene Verträge gilt das Leistungszertifikat sofort. Bei Bestandsübertragungen sind Wartezeiten einzuhalten.

Persönlich vorsorgen

BU-Schutz mit zusätzlichem Leistungsservice prüfen

Wir klären vor dem Abschluss, welcher Tarif fachlich passt und stellen das Leistungszertifikat nach der Policierung für den Vertrag aus.