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Starter Berufs­unfähigkeits­versicherung



Starter Berufsunfähigkeitsversicherung


Eins­teiger Berufs­unfähig­keits­versicherung
Starter-BU

Was eine Starter-BU ist
Eine Starter-BU oder Ein­steiger-BU ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung, bei der ein möglichst geringer günstiger Anfangs­beitrag erreicht werden soll. Die versicherte BU-Rente ist bei der Starter-Berufs­unfähig­keits­versicherung meist von Anfang an gleich­bleibend hoch. Eine Starter-BU soll in erster Linie jüngeren Menschen, die noch kein höheres Einkommen haben, dazu dienen sich bereits eine voll­wertige Berufs­unfähig­keits­versicherung leisten zu können. Besonders inter­essant ist eine Ein­steiger-BU deshalb für Schüler, Studenten und Auszu­bildende. Auf diese Weise können sich diese Personen­gruppen auch mit einem noch geringen Ein­kommen eine voll­wertige BU-Versicherung leisten.

Varianten der Starter-BU Versicherung: Es gibt drei unter­schiedliche Varianten der Einsteiger-BU. Bei allen drei Varianten steigt der Beitrag über die Laufzeit an. Jede dieser Varianten bein­haltet jedoch einen bereits einen voll­wertigen Berufs­unfähig­keits­schutz.

Starter-BU Variante mit ein­jährig kalku­liertem Versicherungs­beitrag

Ein­jährig kalku­lierte Tarife der Berufs­unfähig­keits­versicherung erheben den Beitrag, der zur Deckung der Versicherungs­fälle und der Kosten tat­sächlich dem Alter ent­sprechend benötigt wird. Im Gegen­satz zu klassisch kalku­lierten BU-Versicherungen, bei denen eine Alterungs­rück­stellung ein­gerechnet wird und deren Beitrag hier­durch über die gesamte Laufzeit konstant bleibt, steigt bei ein­jährig kalku­lierten Berufs­unfähig­keits­versicherungen der Beitrag jähr­lich an. Hier­durch wird der Beitrag im Alter immens teuer.
Eine ein­jährig kalku­lierte Starter-Bu ist beispiels­weise der Tarif SBU-Solution der Dialog Lebens­versicherung. Hier ist der Beitrag anfangs sehr gering jedoch zum Ende der Versicherungs­dauer sehr hoch. Zwar bietet die Dialog Option für einen Tarif­wechsel in den Standard­tarif SBU-professional an, jedoch ist dann der Beitrag für das dann erreichte Eintritts­alter zu zahlen.

Starter-BU-Versicherung

So zahlt ein 20-jähriger KFZ-Mecha­troniker für eine BU-Versicherung nach dem Tarif SBU-solution mit einer Laufz­eit bis zum 67. Lebens­jahr im ersten Versicherungs­jahr zwar nur einen Beitrag von 38,58 Euro netto monat­lich, der Beitrag steigt aller­dings jährlich und beträgt im letzten Versicherungs­jahr 317,22 Euro netto monat­lich.

Starter-BU Versicherung mit Stufen­modell.

Starter-BU Versicherungen werden auch mit einem Stufen­modell ange­boten. Auch bei diesen Starter-BU Tarifen ist der Anfangs­betrag niedrig und steigen in bei Vertrags­beginn fest­gelegten Abständen inner­halb der ersten fünf oder zehn Jahren an. Im Gegen­satz zu BU-Starter Versicherungen mit ein­jährig kalkuliertem Beitrag sind die Stufen dieser Einsteiger-BU fest­geschrieben und der Beitrag der Berufs­unfähig­keits­versicherung nach der letzten Stufen­erhöhung bleibt für den Rest der Versicherungs­dauer konstant.

Ein­steiger-BU mit abge­kürzter Versicherungs­dauer

Diese Variante der Ein­steiger-BU Versicherung hat einen geringen Anfangs­beitrag, weil hier zu Beginn der Versicherung eine erheb­lich verkürzte Versicherungs­dauer von ledig­lich zehn oder fünfzehn Jahren ver­einbart wird. Nach Ablauf der Versicherungs­dauer kann die Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne neue Gesund­heits­prüfung ver­längert werden. Nach­folgend ein Beispiel, wie eine solche Starter-BU ausge­staltet sein kann.

Damit die Verlängerungs­option dieser Eins­teiger-BU Versicherung gezogen werden kann, müssen die folgenden Voraus­setzungen erfüllt sein:

Das Eintritts­alter bei Beginn der Starter-BU Versicherung ist maximal 30 Jahre.
Die Versicherungs­dauer des ursprüng­lichen BU-Versicherungs­vertrags liegt bei höchstens 35 Jahren.
Die Versicherungs­dauer muss kürzer als die Leistungs­dauer sein.
Die Ver­längerung des ursprüng­lichen Starter-BU Vertrages wird mit einem neuen Berufs­unfähig­keits­versicherungs­vertrag dokumentiert.
Die neue BU-Versicherung beginnt mit dem Ablauf der Versicherungs­dauer der Starter-BU. Die ursprüng­liche Ein­steiger-BU Versicherung endet gleich­zeitig.
Die ursprüng­liche Versicherungs­dauer der Starter-BU bleibt unver­ändert.
Versicherungs­dauer und Leistungs­dauer der neuen Berufs­unfähig­keits­versicherung sind gleich.
Die Höhe der BU-Rente der neuen BU-Versicherung muss der ver­sicherten BU-Rente der ursprüng­lichen Starter-BU ent­sprechen.
Für den Beitrag der neuen Berufs­unfähig­keits­versicherung wird das zum Beginn der neuen BU-Versicherung erreichte Eintritts­alter zur Berechnung heran­gezogen.
Die Versicherungs­bedingungen und der der Starter-BU zugrunde liegende Tarif der ursprüng­lichen Ein­steiger-BU Versicherung gelten auch für die neue Berufs­unfähig­keits­versicherung.



Starter Berufsunfähigkeitsversicherung - Einsteiger-BU Versicherung


Tipps zur Ein­steiger Berufs­unfähig­keits­versicherung

Geringer Anfangs­beitrag

Ein sicher großer Vorteil bei einer Starter-BU Versicherung ist, dass der Beitrag für die Absicherung der Arbeits­kraft anfangs wesent­lich geringer ist, als der einer Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne Starter-Option. Eine BU-Versicherung sollte so jung wie möglich abge­schlossen werden. Hier kommt der Vorteil des günstigeren Beitrags am Anfang bei der Starter-BU Versicherung zur Geltung. Auf diese Weise können sich auch Azubis, Studenten und Schüler bereits eine Berufs­unfähig­keits­versicherung leisten, wenn sie noch jung und gesund sind. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Erkran­kungen aus­geschlossen werden oder ein Risiko­zuschlag erhoben wird, wenn die BU-Versicherung später abge­schlossen wird.

Ist also der günstige BU-Versicherungs­beitrag der ent­scheidende Punkt eine BU-Versicherung abzu­schließen, ist eine Ein­steiger BU Versicherung durchaus eine Alter­native.

Vorteile und Nach­teile einer Ein­steiger-BU Versicherung

Der größte Vorteil einer Starter-BU Versicherung liegt sicher­lich darin, dass sich junge Menschen, die noch kein ent­sprechend hohes Einkommen erzielen, durch die niedrigen Anfangs­beiträge eine voll­wertige Berufs­unfähig­keits­versicherung oftmals erst leisten können. Ein Nach­teil einer Starter-BU Versicherung liegt darin, dass der Beitrag nach Ablauf der Start­phase über­durch­schnitt­lich ansteigt. In der Regel ist es günstiger eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ohne Starter-Option abzu­schließen, wenn man den gesamten Beitrags­aufwand über die komplette Versicherungs­dauer betrachtet.
Die Möglich­keit mit dem Abschluss einer BU-Versicherung einfach noch ein paar Jahre zu warten, bis Schule, Aus­bildung oder Studium abge­schlossen sind, ist keine gute Alter­native. Zwar ist die Wahr­schein­lich­keit in jungen Jahren berufs­unfähig zu werden relativ gering, aber eben nicht ausge­schlossen. Weiter­hin können in der Zwischen­zeit Krank­heiten oder Beschwerden auftreten, die dann einen Risiko­ausschluss oder Risiko­zuschlag und im schlimmsten Fall sogar eine Ab­lehnung des BU-Versicherungs­antrags zur Folge haben kann. Gerade bei Studenten kommt es aufgrund Prüfungs­angst oder Studien­belastung öfter einmal dazu, dass eine psycho­logische Beratung in Anspruch genommen wird. Diese muss im BU-Versicherungs­antrag ange­geben werde, was oft zu einer Rück­stellung des Antrags führt.
Es ist in jedem Fall ange­raten, die Berufs­unfähig­keits­versicherung so früh wie möglich abzu­schließen.
Ein paar Jahre zu warten und dann erst die BU-Versicherung abzu­schließen macht aus einem anderen Grund eben­falls keinen großen Sinn. Denn bei einem späteren Abschluss ist das Eintritts­alter eben­falls höher und der Beitrag erhöht sich dadurch eben­falls.

Ein mögliches Problem bei der Starter-BU Versicherung

Das Angebot einer Starter-BU der Versicherungs­gesell­schaften richtet sich in erster Linie an junge Leute. Aber gerade bei Schülern und Studenten kann sich das spätere Berufs­bild ändern, sodass eine günstigere Berufs­gruppe im später tat­säch­lich aus­geübten Beruf erreicht wird. Ist die Start­phase der Starter-BU Versicherung vorüber und stellt der Versicherte fest, dass er eine günstigere, gleich­wertige Berufs­unfähig­keits­versicherung eines anderen Anbieters erhalten kann, würde der Versicherte mit hoher Wahr­schein­lich­keit das günstigere Angebot für eine neue BU-Versicherung bei einem anderen Anbieter wahr­nehmen. Jeden­falls dann, wenn der Gesund­heits­zustand einen problem­losen Wechsel der BU-Versicherung zulässt. Sind in der Start­phase Krank­heiten aufge­treten und ist bei einem Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versicherung deshalb mit Schwierig­keiten zu rechnen, bleibt der Versicherung natürlich in der Starter-BU weiter versichert. Das Gleiche gilt natürlich, wenn der Versicherte in der Zwischen­zeit einen gefähr­licheren Beruf auf­genommen hat.
Dies bedeutet, dass insgesamt mehr "schlechte" Risiken in den Tarifen der Starter-BU versichert bleiben. Hier­durch kann es, zumindest theoretisch, dazu kommen, dass es mehr Leistungs­fälle als ursprüng­lich von Berufs­unfähig­keits­versicherung kalku­liert auf­treten.
Da der Versicherte in der BU-Versicherung jedoch nur den Netto­beitrag, also den Tarif­beitrag abzüg­lich der Über­schuss­beteili­gung zahlt, kann es passieren, dass der Netto­beitrag aufgrund einer erhöhten Anzahl von Versicherungs­fällen ange­hoben werden muss, da die Über­schüsse geringer aus­fallen.

Punkte auf man bei einer Starter-BU Versicherung achten sollte

Höhe der versicherten BU-Rente:
Wird die versicherte Person während der Start­phase der Ein­steiger-BU Versicherung berufs­unfähig, sollte die Berufs­unfähig­keits­rente trotzdem gleich hoch bleiben. Einige Angebote für die Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlen die versicherte Rente bei einer Berufs­unfähig­keit während der Start­phase zwar aus, aller­dings bleibt der Beitrag in diesem Fall auf dem Stand zum Eintritt der Berufs­unfähig­keit stehen. Die vor­gesehenen Stufen­erhöhungen werden in diesem Fall nicht mehr durch­geführt. Aller­dings verringert sich zu den ursprüng­lich vor­gesehenen Erhöhungs­terminen in diesem Fall dann die aus­gezahlte Berufs­unfähig­keits­rente ent­sprechend dem gezahlten Beitrag, wenn der Versicherte nicht mehr berufs­unfähig ist.

Melde­pflicht bei Berufs­wechsel:

Einige Angebote für Ein­steiger-BU Versicherungen sehen eine Melde­pflicht beim Wechsel einer beruf­lichen Tätig­keit vor. Es sollte darauf geachtet werden, dass weder eine Meldung beim Wechsel der beruf­lichen Tätig­keit ange­zeigt werden muss, noch neu hin­zuge­kommene Risiko­erhöhungen, wie beispiels­weise gefähr­liche Hobbys, nach­gemeldet werden müssen. Der Grund für den Abschluss einer Starter-BU Versicherung ist, ein geringer Anfangs­beitrag und die Bei­behal­tung der ursprüng­lichen Berufs­einstufung. Würde sich ein Schüler mit einer Starter-BU Versicherung absichern und dann eine Aus­bildung als Dach­decker beginnen, erhöht sich der Beitrag über­propor­tional, wenn eine Melde­pflicht eines Berufs­wechsels gefordert wird.

Fazit:


Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Starter- oder Ein­steiger-Option kann durch­aus Sinn ergeben, wenn zu Anfang auf einen günstigen Beitrag der BU-Versicherung geachtet werden muss. Es ist nicht sinn­voll, mit dem Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versicherung zu warten bis das Einkommen ent­sprechend hoch ist. Man verzichtet auf wert­volle Jahre des Versicherungs­schutzes und durch das dann höhere Eintritts­alter ist der über die Lauf­zeit gezahlte Beitrag auch nicht günstiger als bei einem früheren Abschluss. Eine BU-Versicherung direkt mit einem konstanten Beitrag über die gesamte Lauf­zeit abzu­schließen, ist die insgesamt bessere und günstigere Variante und sollte dann bevor­zugt werden, wenn man nicht unbe­dingt geringe Anfangs­beiträge aufgrund der Ein­kommens­situation zum Beginn der Berufs­unfähig­keits­versicherung benötigt.

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Eine Starter-BU kann durchaus sinn­voll sein!
Auch Schüler, Studenten und Azubis brauchen eine Berufs­unfähig­keits­versicherung!

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