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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Piloten
Die Loss of Licence Versicherung



Pilot Berufsunfähigkeitsversicherung


Berufs­unfähig­keits­versicherung für Piloten

Piloten brauchen eine besondere Berufs­unfähigkeits­versicherung, die sogenannte Loss of Licence Versicherung. Die Loss of Licence Versicherung wird in zwei Varianten angeboten, zu einen als Summenversicherung und zum anderen als Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer besonderen Vereinbarung für Cockpitpersonal. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Art wie sie kalkuliert werden. Die Loss of Licence Versicherung als Summenversicherung ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und wird mit zunehmenden Alter teuerer, ab einem bestimmten Alter sogar extrem teuer. Die Variante der Loss of Licence Versicherung als Berufs­unfähigkeits­versicherung ist nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und der Beitrag bleibt konstant.

Die LoL-Summenversicherung ist für Piloten nur bedingt geeignet, da sie viele Ausschlüsse im Leistungsfall enthält und durch steigende Beiträge mit zunehmenden Alter extrem teuer wird. Ein Pilot braucht eine besondere Berufs­unfähigkeits­versicherung. Eine Loss of Licence Versicherung oder LoL-Versicherung ist eine auf den Bedarf des Piloten abgestellte Absicherung. Sie stellt bei Verkehrsflug­zeugführern auf die spezielle Tätigkeit ab und leistet bei Verlust der Tauglichkeitsklasse 1. Somit ist sie eine perfekte Versicherung für Flugzeugführer.

Nur sehr wenige Berufs­unfähigkeits­versicherungen versichern den Beruf Pilot überhaupt. Von diesen Versicherungs­gesellschaften versichern die meisten jedoch nur das normale Berufs­unfähigkeits­risiko. Von diesen wenigen BU-Versicherungen haben noch wenigere eine spezielle Loss-of-Licence Klausel. Viele dieser Klauseln enthalten für Flugzeugführer ungünstige Einschränkungen oder Bedingungen.
Es gibt jedoch für Piloten sehr gute Bedingungswerke der LoL-Versicherung. Hier können Sie die Bedingungen der wohl besten Loss of Licence Versicherung am Markt nachlesen.

Piloten benötigen eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Loss-of-Licence Klausel

Die der BU-Versicherung zugrunde liegende Flugdienst­untauglich­keitsklausel muss genau auf den Bedarf abgestellt sein. Eine Loss of Licence Versicherung, die gefährliche Ausschlüsse oder Lücken in den Bedingungen enthält, erweist sich im Fall einer Fluguntauglichkeit oft als unbrauchbar für den Piloten, da aufgrund von Ausschlüssen in vielen LoL-Versicherungen oft gerade die Hauptursachen einer Fluguntauglichkeit nicht mitversichert sind.
Eine der Hauptursachen dafür, dass ein Pilot eine Fluguntauglichkeit erleidet, sind psychische Erkrankungen, wie Burn-Out oder Depressionen, aber auch Stresssyndrome können zum Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 führen.

BU-Versicherung für Akademiker

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit in anderen Berufen unterscheiden sich von den Ursachen für Fluguntauglichkeit bei Piloten. Hauptursache für Berufsunfähigkeiten sind bei allen Berufen psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems. Dies trifft auch auf Piloten zu. Stress, Burn-Out Syndrom und Depressionen stellen hier die häufigsten Gründe für eine Flugunfähigkeit dar. Bei nahezu allen Loss of Licence Versicherungen sind aber gerade psychische Erkrankungen nicht versichert. Ein Pilot der die Absicht hat eine Loss of Licence abzuschließen, muss sich darüber bewusst sein, dass ein falscher oder unzureichender Versicherungsschutz ihn nicht wirklich gut bei Fluguntauglichkeit absichert.

Worauf ein Pilot achten sollte
Wie eine Top LoL-Klausel in der Loss of Licence Versicherung ausgestaltet sein sollte

Damit die Fluguntauglichkeitsklausel in der Loss of Licence Versicherung optimal ist, muss diese den versicherten Piloten umfassen absichern, wenn er fluguntauglich wird. hierzu gehört in erster Linie, dass ausdrücklich der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 bei Flugdienst­untauglichkeit versichert ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Berufsunfähigkeitsversicherer den Verkehrspiloten gegebenenfalls auf eine andere Tätigkeit verweisen.

Eine sehr gute Loss of Licence Versicherung sollte eine Klausel enthalten, die ungefähr so aussehen kann:

Ist eine Flugdienstuntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen eingetreten und besteht sie für voraussichtlich sechs Monate oder hat sie für mindestens sechs Monate vorgelegen, ist der Versicherungsfall eingetreten. Bei Verkehrsflugzeugführern liegt Flugdienstuntauglichkeit bereits vor, wenn die für sie notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr erfüllt sind. Eine Schwangerschaft gilt hierbei nicht als gesundheitlicher Grund.

Die Möglichkeit einer Verweisung auf eine andere berufliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Hierbei ist es unerheblich, ob andere Tätigkeiten ausgeübt werden und welche Einkünfte hieraus erzielt werden.

Wenn die Fluguntauglich­keitsklausel so formuliert ist, verzichtet der Versicherer nicht nur auf die abstrakte, sondern auch auf die konkrete Verweisung in der LoL-Versicherung.
Nur in den besten Loss of Licence Versicherung wird auf die abstrakte und konkrete Verweisung verzichtet.
Vorsicht ist auch geboten, wenn die Fluguntauglichkeitsklausel eine Formulierung enthält, dass der Versicherungsschutz nur so lange besteht, wie der versicherte Pilot in einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist, bei dem er auch bei Abschluss des Vertrags beschäftigt war.
In diesem Fall behält sich die Berufsunfähigkeitsversicherung vor, zu prüfen, ob sie den Versicherten weiter gegen Fluguntauglichkeit versichern möchte. Der Pilot ist in diesem Fall dem guten Willen der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeliefert. Diese Situation kann bereits eintreten, wenn ein Arbeitsverhältnis von Vollzeit auf Teilzeit umgestellt wird.

Ebenfalls aufpassen sollte ein Pilot, was im Fall eines Wechsels des Arbeitgebers vereinbart ist. Viele LoL-Klauseln sehen vor, dass bei einem Wechsel des Arbeitgebers der Versicherer prüft, ob einer Weiterversicherung des versicherten Piloten zugestimmt wird. Dies ist natürlich ungünstig für einen versicherten Piloten.
In einer guten Loss of Licence Versicherung ist hingegen vereinbart, dass bei einem Arbeitgeberwechsel das Fluguntauglich­keitsrisiko weiter versichert bleibt, wenn der Pilot zu einer Fluggesellschaft wechselt, die ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt.

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Loss of Licence Versicherung

Die LoL-Versicherung ist für Piloten eine äußerst wichtige Absicherung
Es gibt hierbei aber einige Punkte zu beachten

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