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 Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte 

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

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Was unterscheidet die Berufsunfähigkeitsversicherung Dienstunfähigkeitsversicherung?





















Info-Video Dienstunfähigkeitsabsicherung: Der unabhängige Versicherungsmakler Ralf D. Weinand über die Dienstunfähigkeitsversicherung


Ein Beamter / eine Beamtin auf Lebenszeit, aber auch ein Beamter / eine Beamtin auf Probe und auf Widerruf wird durch die echte vollständige Dienstunfähigkeitsklausel bestens abgedeckt.

Die echte unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel deckt hingegen nur Beamte auf Lebenszeit ab. Die echte unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel lautet zum Beispiel so:

"Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."

Ein Beamter / eine Beamtin auf Probe werden bei dieser Regelung nicht berücksichtigt, da sie bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt werden, sondern entlassen werden.

Vorsicht ist geboten bei Dienstunfähigkeitsklauseln die sich zwar Dienstunfähigkeitsklauseln nennen, aber keine für Beamten ausreichende Absicherung bieten.

Ein Beispiel für eine solche Klausel, die keinen ausreichenden Schutz bietet ist folgende Formulierung:


"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird."


Bei dieser Formulierung hat der Versicherer ein eigenes Nachprüfungsrecht, die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand allein genügt nicht, um eine Zahlung der versicherten Dienstunfähigkeitsrente zu bewirken.

Ein weiteres Beispiel für eine nicht vollständige Absicherung des Risikos Dienstunfähigkeit ist z.B. folgende Klausel:


"Bei Beamten auf Lebenszeit leisten wir auch, wenn der versicherte Beamte
ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist und solange der Beamte Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag im Sinne des Beamtenversorgungs-
gesetzes
erhält
."

Ebenfalls nicht ausreichend ist eine Dienstunfähigkeitsklausel wie diese:

" Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird..."


Ein Beamter / eine Beamtin sind dienstunfähig, wenn der Dienstherr sie in den Ruhestand versetzt bzw. wenn ein Beamter / eine Beamtin auf Probe oder auf Widerruf entlassen wird.

Die oben als Beispiele genannten Klauseln reihen deshalb nicht aus, 
weil die Beurteilung der Dienstunfähigkeit von Beamten oft nicht nur auf Grundlage der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorgenommen wird. Auch andere, teilweise subjektive Gesichtspunkte werden hier berücksichtigt. Es ist Ermessenssache des Amtsarztes die Dienstunfähigkeit festzustellen. So kann es durchaus sein, dass allein die gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Dienstunfähigkeit begründen
  


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Warum Sie einen Vergleich für die private Dienstunfähigkeitsversicherung anfordern sollten und welche Vorteile Sie hierdurch haben:

-Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung - also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel

- Bei den wenigen Versicherungen, die die Dienstunfähigkeitsklausel überhaupt noch anbieten, unterscheidet sich die Klausel teilweise sehr.

- Es gibt die echte Dienstunfähigkeitsklausel, die echte unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel und die unechte Dienstunfähigkeitsklausel.

- Der Bund der Versicherten empfiehlt auf seiner Webseite Beamten die echte Dienstunfähigkeitsklausel abzuschliessen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Einzig die vollständige echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten den besten Schutz, da Versetzung in den Ruhestand und Entlassung eindeutig geregelt sind. Achten Sie auf folgende Formulierung:
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“




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